Insofern Sie einen Studienplatz bei uns erhalten haben und immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre bisherigen Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Bitte beachten Sie, dass über den Umfang der Anerkennung immer im Einzelfall entschieden wird – eine Ablehnung des Antrags oder eine Anerkennung mit Auflage ist daher leider möglich.
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