Die
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §8 der jeweiligen
Prüfungsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften für
Studiengänge mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" vom
23. November 2005 und "Master of
Arts" vom 5. Juli 2006 sowie gemäß
der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen.
Für
den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist ein Antragsformular
vorgesehen, welches Sie am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken
können.
Das
ausgefüllte Formular ist mit den entsprechenden Leistungsnachweisen in Original
und Kopie bei der Prüfungsabteilung des Historischen Seminars bzw. vorzulegen.
Der
Antrag wird von der Prüfungsabteilung zur Anerkennung an die
Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Claudia Schurmann, bzw.
die Beauftragten des Prüfungsausschusses, den stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Prof. Franklin Kopitzsch
oder den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Lehre und Studium Prof. Frank
Golczewski
weiter geleitet.
Nach der Anerkennung muss das vollständig ausgefüllte Formular mit Kopien der Leistungsnachweise an die Prüfungsabteilung übermittelt werden, damit die Anerkennung dokumentiert werden kann.
Formulare:
Antragsformular für B.A. Hauptfach, Neben- und Ergänzungsfach
Bei Fragen wenden Sie sich an das Studienbüro Geschichte.