Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt gemäß § 8 der jeweiligen Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" und "Master of Arts" sowie gemäß der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen.
Für den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist ein Antragsformular vorgesehen, welches Sie am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken können.
Das ausgefüllte Formular ist mit den entsprechenden Leistungsnachweisen in Original und Kopie beim Studienmanagement des Fachbereichs Geschichte einzureichen. Dort wird die Anerkennungsfähigkeit geprüft und Ihnen ggf. auch beim Ausfüllen des Formulars geholfen. Bitte beachten Sie auch die "Ausfüllhilfe" unten auf dieser Seite. Der Antrag wird vom Studienbüro zur Anerkennung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Nach der Befürwortung durch den Prüfungsausschuss muss das Formular im Original mit sämtlichen Anlagen in Kopie beim Prüfungsmanagement des Fachbereichs Geschichte eingereicht werden. Ggf. wird das vollständig ausgefüllte und befürwortete Formular mit Kopien der Leistungsnachweise an das zuständige Studienbüro übermittelt, damit die Anerkennung in STiNE dokumentiert werden kann.
Anerkennungen können grundsätzlich erst nach der Immatrikulation an der Universität Hamburg vorgenommen werden.
Falls Sie Leistungen aus einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt anrechnen lassen möchten, müssen Sie in STiNE zusätzlich das Formular „VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes“ ausfüllen und abschicken. Sie finden das Formular in Ihrem STiNE-Konto unter „Studium ⇒ Anträge“.
Lehrämtler nutzen bitte das Formular, das Sie auf der Homepage des ZPLAs finden!