Jan H. Wille, M. Ed.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Arbeitsbereich Deutsche Geschichte bei Prof. Dr. Thomas Großbölting
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Schwerpunkte
- Deutsche und europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
- Religions- und Kirchengeschichte
- Verwaltungsgeschichte
- Sound History
Biografische Notiz
- Seit Aug. 2020 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Geschichte der Universität Hamburg, Arbeitsbereich Deutsche Geschichte bei Prof. Dr. Thomas Großbölting, Schwerpunkt Zeitgeschichte
- 2018-2020 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt „Verwaltungslogik und kommunikative Praxis im und nach dem Nationalsozialismus: Wirtschaft, Religion und Gesundheit im Zugriff zentraler Behörden 1930-1960“ der WWU Münster – Teilbereich Religion
- 2018 Master of Education
- 2016 Volontariat unter der Trägerschaft des Deutschen Vereins vom Heiligen Land (DVHL) an der Benediktiner-Abtei Dormition Abbey in Jerusalem (Israel)
- 2015 Bachelor of Arts
- 2014 - 2017 Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte II der WWU Münster (Prof. Dr. Thomas Großbölting)
- 2014 -2017 Studentische Hilfskraft am Institut für die Didaktik der Geschichte der WWU Münster (Prof. Dr. Saskia Handro, Dr. Martin Schlutow, Dr. Oliver Näpel)
- 2012-2018 Studium der Geschichte und katholischen Theologie an der WWU Münster
Stipendien
- Seit 12/2018 – Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen der Max-Weber-Stiftung, Aufenthalte in Washington D.C. (07-08/2019), Rom (09/2020) und London (05/2021)
- 2016-2018 – Stipendiat des Deutschlandstipendiums ProTalent der WWU Münster
Mitgliedschaften
- Seit 2018 Schwerter Arbeitskreis für Katholizismusforschung
Dissertationsprojekt
Das Reichskonkordat (1933-1957). Ein Abkommen im Spannungsfeld zwischen Staat und Kirche (Arbeitstitel)
Betreuer: Prof. Dr. Thomas Großbölting, apl. Prof. Dr. Klaus Große Kracht
Kaum ein Vertrag in der Beziehungsgeschichte von deutschem Staat und katholischer Kirche hat derartig viele Kontroversen ausgelöst, wie das am 20. Juli 1933 unterzeichnete Reichskonkordat. Die zweifelsfrei großen Beharrungskräfte des Konkordates, welches trotz aller Widerstände heute noch als rechtliche ›Klammer‹ subsidiäre Gültigkeit besitzt, lassen aufhorchen und ermutigen dazu, sich mit der Geschichte dieses Staatskirchenvertrages tiefergehend zu beschäftigen. Diese Studie will danach fragen, welchen Beitrag das Reichskonkordat zur Konstitution des Verhältnisses zwischen dem mehrfach transformierten deutschen Staat und der katholischen Kirche bzw. dem Heiligen Stuhl von 1933 bis 1957 geleistet hat. Sie wird den Spuren nachgehen, inwiefern das Konkordat stabilisierend oder destabilisierend (möglicherweise sogar beides zugleich) auf die Beziehung zwischen Staat und Kirche gewirkt hat. Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus den historischen Wegscheiden des Kontraktes, zum einen seiner Verhandlung im Frühjahr/Sommer 1933, zum anderen dem Karlsruher Bundesverfassungsgerichtsprozess mit dem Urteilsspruch zur Gültigkeit des Vertrages 1957. Darüber hinaus ist es dem system- und zäsurübergreifenden Längsschnitt ein Anliegen, nicht nur auf juristischer Ebene die Effekte des Konkordates auf das Staatskirchenrecht bemessen zu können, sondern in diesem dynamischen Beziehungsgefüge gerade nach (Dis-)Kontinuitäten im staatlich-kirchlichen Denken und Handeln zu suchen. Wie wurden die Reichweite und die Grenzen des Reichskonkordates im Untersuchungszeitraum wahrgenommen? Wurde es mit strategischem Kalkül zur Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt? Für wen war es Druckmittel, für wen Pfand und für wen Fessel? Unter welchen Prämissen und Intentionen wurden die elastischen Maßstäbe der einzelnen Artikel (miss-)interpretiert? Und wurden mit dem Konkordat gar Ziele verfolgt, die gänzlich außerhalb des Wirkungskreises dieses Vertrages lagen? Auf diese und ähnliche Fragen versucht die geplante Studie Antworten zu finden. Sie geht dabei von der Prämisse aus, dass die Antworten sich nicht im Wortlaut der im Untersuchungszeitraum unveränderten Bestimmungen finden lassen, sondern in deren Auslegung und Anwendung zu suchen sind. In diesem Sinne ist die im Reichskonkordatstext verbriefte vertragsrechtliche Ordnung zwischen Staat und Kirche nur als ein Ausschnitt der historischen Wirklichkeit dieses Verhältnisses zu verstehen. Wie sich die beiden Sphären auf der Grundlage des Reichskonkordates tatsächlich zu-, mit- und gegeneinander konstituierten, will die Studie offenlegen.
Publikationen
- Tagungsbericht: Was glaubten die Deutschen 1933-1945? Eine neue Perspektive auf das Verhältnis von Religion und Politik im Nationalsozialismus, 06.12.2018 – 07.12.2018 Münster, in: H-Soz-Kult, 15.02.2019.
- Wille, Jan H., „Wie selbstverständlich einhalten. Normensetzende Verwaltungspraktiken beim Reichskonkordat nach 1945“, in: Thomas Großbölting/Klaus Große Kracht (Hg.), Verwaltungslogik und kommunikative Praxis. Wirtschaft, Religion und Gesundheit als Gegenstand von Bürokratie in Deutschland 1930-1960 (= Nassauer Gespräche, Bd. 13), Stuttgart 2021 [im Druck].
Lehrveranstaltungen
WS 20/21
54-241 Übung:
Die Welt an einem Ort. Weltausstellungen als globale Massenspektakel im 19. und 20 Jahrhundert
2 std.; Mo, 12-14 Uhr, digital