Beratungsangebot
Während Ihres Studiums können auch Fragen oder Probleme auftauchen, die sich nicht konkret auf Ihr Studienfach beziehen.
Für solche Fälle gibt es an der Universität Hamburg zahlreiche weitere Stellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Studieren mit längerfristigen Beeinträchtigungen
Das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Studierenden mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z. B. Beeinträchtigungen des Hörens, des Sehens, des Sprechens sowie des Haltungs- und Bewegungsapparats, chronisch-somatische und psychische Erkrankungen sowie Teilleistungsstörungen). Dort finden Sie Beratung und Unterstützung bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen rund um Studienorientierung, Bewerbung und Studium. Das Büro ist Teil des CampusCenters, dem zentralen Beratungszentrum der Universität Hamburg.
Schreiben im Fach Geschichte
Beratung, Workshops und Kurse zu allen Fragen des wissenschaftlichen Schreibens im Fach Geschichte finden Sie in der Schreibwerkstatt Geschichte.
ERASMUS
Studierende erhalten mit dem ERASMUS-Programm die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer anderen Hochschule kennen und profitieren von anderen Lehr- und Lernmethoden. Bitte informieren Sie sich auf der ERASMUS-Seite unseres Fachbereichs und wenden sich bei Interesse an die ERASMUS-Beauftragte der Fakultät für Geisteswissenschaften.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen eine schulische und universitäre Ausbildung ermöglichen. Wer eine Förderung nach dem BAföG erhalten möchte, wende sich in Hamburg einfach an das Studierendenwerk Hamburg. Hier erhalten Sie ganz allgemein Auskünfte zu sämtlichen Aspekten des BAföG.
Eine Förderung durch BAföG bringt jedoch auch einen gewissen, aber überschaubaren bürokratischen Aufwand mit sich. Für Studierende besteht beispielsweise eine Nachweispflicht. Dies ist nach dem vierten Semester der Fall. Die für diesen Nachweis zu erbringenden Leistungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie Geschichte im Hauptfach, Nebenfach oder als Lehramtsstudierende/r als Unterrichtsfach studieren.
Für Informationen und Bescheinigungen zum Thema BAföG stehen Ihnen die BAföG-Beauftragten des Fachbereichs Geschichte zur Verfügung. In einigen Fällen bietet auch der AStA Beratung zum Thema BAföG an.
Für Informationen und Bescheinigungen zum Thema BAföG stehen Ihnen unser BAföG-Beauftragter zur Verfügung: Prof. Dr. Jürgen Zimmerer
BAföG Haupt- und Nebenfach Geschichte
Studierende, die eine Förderung über das BAföG erhalten, müssen nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis einreichen (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG).
- Studierende im Hauptfach Geschichte mit Studienbeginn VOR WiSe 2013/14 müssen dafür nachweisen, dass sie folgende Module abgeschlossen haben: das Einführungsmodul, die Grundmodule, das ABK-Grundmodul, das Methoden und Theorien-Modul oder ein Epochenmodul. Außerdem müssen die Sprachanforderungen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
- Studierende im Hauptfach Geschichte mit Studienbeginn AB WiSe 2013/14 müssen dafür nachweisen, dass sie folgende Module abgeschlossen haben: das Einführungsmodul, die Grundmodule, das Praxismodul I, das Methoden und Theorien-Modul oder das Aufbaumodul. Außerdem müssen die Sprachanforderungen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
- Studierende im Hauptfach Geschichte mit Studienbeginn AB WiSe 2018/19 müssen dafür nachweisen, dass sie folgende Module abgeschlossen haben: das Einführungsmodul, die Grundmodule, das Methoden und Theorien-Modul oder das Aufbaumodul. Außerdem müssen die Sprachanforderungen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
- Studierende im Nebenfach Geschichte müssen das Einführungsmodul und das Grundmodul abgeschlossen haben. Außerdem müssen die Sprachanforderungen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
Um einen Leistungsnachweis zu erhalten, benötigen Sie ein aktuelles STiNE-Leistungskonto. Sind alle Ihre (bzw. alle für den Leistungsnachweis erforderlichen) Prüfungsleistungen in Ihrem Leistungskonto eingetragen, brauchen Sie Ihr Leistungskonto lediglich auszudrucken und dieses zusammen mit dem "Formblatt 5" (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) den BAföG-Beauftragten zur Unterschrift vorzulegen.
Sollte Ihr Leistungskonto nicht über alle notwendigen Eintragungen verfügen, dann wenden Sie sich bitte im Vorfeld an Ihre Lehrenden, damit diese die Leistungen eintragen können. Bei Problemen wenden Sie sich an das Studienbüro.
BAföG Lehramt
Studierende, die eine Förderung über das BAföG erhalten, müssen nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) einreichen. Für Studierende der Bachelor-Lehramtsstudiengänge informiert das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in einem Merkblatt, wie dieser Leistungsnachweis erbracht werden kann.
Beratung bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Sollten Sie sich aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch andere Studierende oder Lehrende diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle für Studierende nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, dazu beizutragen, dass ein diskriminierungsfreies Studium an der Universität Hamburg möglich ist.
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 HmbHG haben Hochschulen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat sich die Universität Hamburg zusätzlich verpflichtet, eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist.
Sollten Sie sexuelle Diskriminierung oder Gewalt durch andere Studierende oder Lehrende der Universität Hamburg erfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Kontakt- und Beratungsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt. Hier arbeiten Psycholog/innen mit einer therapeutischen Zusatzausbildung, die Sie beraten und unterstützen. Das Angebot ist vertraulich und kann auch anonym in Anspruch genommen werden, wenn dies gewünscht ist.
Betroffene können bei der Beratungsstelle über ihre Erlebnisse mit einer neutralen Person sprechen, um z.B. eine größere Sicherheit in der eigenen Einschätzung zu erhalten und eine erste Entlastung zu erfahren. Sie bekommen darüber hinaus Informationen über mögliche weitere Vorgehensweisen und werden, wenn es gewünscht ist, bei weiteren Schritten (erweiterte Hilfestellung durch die Universität, Kontakt zur Polizei, Therapeutensuche etc.) unterstützt.
Beratungsangebot des Campus Centers
Das CampusCenter hält ein vielfältiges Beratungsangebot für Sie bereit: Neben der Zentralen Studienberatung, die sich mit grundlegenden Fragen rund um Bewerbung und Studium auseinandersetzt, finden Sie hier auch Ansprechpartnerinnen und -partner der Psychologischen Beratung.
Familienbüro
Was für Rechte habe ich als Schwangere in Bezug auf mein Studium?
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen nun auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Für Studentinnen gelten jedoch im Mutterschutz Besonderheiten. Insbesondere können Studentinnen auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist nach der Entbindung verzichten. Damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Für die Anzeige einer Schwangerschaft sowie weitere Fragen und Informationen ist das Studienbüro Geschichte Ihre erste Anlaufstelle.
Auch für Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Der Mutterschutz muss unabhängig von Art und Umfang der Arbeit, dem Arbeitsvertrag, der Staatsangehörigkeit oder dem Familienstand gewährt werden. Auch als Teilzeitbeschäftigte oder Aushilfskraft haben Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Mutterschutz gewähren wollen, können Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat Ihres Betriebes oder auch an die AStA-Rechtsberatung wenden.
Auf der Homepage des Familienbüros finden Sie Infos rund ums Studieren mit Kind (nicht nur) in Hamburg, sowie aktuelle und Veranstaltungen.
Psychologische Beratung
Viele Studierende erleben während ihres Studiums schwierige persönliche Lebensphasen oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können. Nach einer Untersuchung des Deutschen Studentenwerkes benötigen 16% der Studierenden während des Studiums professionelle Hilfe.
In einer akuten psychischen Krise können Studierende sich zwischen 9 und 15 Uhr auch ohne vorherige Terminabsprache persönlich an die Psychologische Beratung wenden.
Die Versorgung in psychiatrischen Krisensituationen ist grundsätzlich Aufgabe der niedergelassenen Ärzte/innen. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich auch an die psychiatrischen Abmulanzen der Krankenhäuser oder an eine Psychosoziale Beratungsstelle wenden. Entsprechende Anschriften finden Sie im Therapieführer der Behörde für Gesundheit und Soziales:
Therapieführer der Behörde für Gesundheit und Soziales (PDF)
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten stehen Ihnen bei einer akuten psychischen Krise die Ambulanzen der großen Krankenhäuser oder der Ärztliche Notfalldienst Hamburg unter +49 40 228022 zur Verfügung.
Für Studierende aller Hamburger Hochschulen, die nach einer schweren psychischen Krise, häufig auch nach einer stationären Behandlung, praktische Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung von Studienanforderungen wünschen, gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot:
Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES)
Beratungsangebote des Studierendenwerks Hamburg
Beratungsangebote des Studierendenwerks Hamburg in der Grindelallee 9
Das Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI unterstützt Studierende bei der Klärung von sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung können sich zu spezifischen Leistungen und Ausgleichsregelungen beraten lassen.
Persönliche Beratung ohne Voranmeldung, Grindelallee 9, 3. OG
Mo, Fr 9.30 - 12.00 Uhr
Di, Do 9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
BeSt – Beratungszentrum Studienfinanzierung: Beratung zu BAföG, Stipendien, Studienkrediten, Versicherungen, etc.
Termine nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten:
Mo 9.30 - 15.00 Uhr
Di, Do 9.30 - 17.00 Uhr
Fr 9.30 - 13.00 Uhr
Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Das ZPLA ist eine fakultätsübergreifende Einrichtung der Universität Hamburg und für alle übergreifenden Aspekte der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge in der B.A./B.Sc./M.Ed.-Struktur in Hamburg zuständig. Zu den Aufgaben gehört die Verwaltung von Prüfungsleistungen, die Regelung von fachübergreifenden Fragen der Prüfungsorganisation sowie Fragen der Studierbarkeit bzw. des Zeitfenstermodells.
Abteilung Internationales
Sie möchten sich über das internationale Profil der Universität Hamburg informieren? Suchen das interkulturelle Leben in der Hansestadt? Oder möchten mehr über Auslandsstipendien erfahren? Dann sind Sie bei der Abteilung Internationales richtig: Hier wird zu allen relevanten Themen detailliert informiert.