Promotion
Seit dem 02.10.2010 ist an der Fakultät für Geisteswissenschaften eine neue Promotionsordnung in Kraft. Alle Informationen zur neuen Promotionsordnung finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Geisteswissenschaften unter Promotion.
Alle Informationen zur Zulassung nach der "alten" Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichte vom 14. Dezember 1983 finden Sie auf diesem Merkblatt.
Wichtige aktuelle Hinweise für Promotionsstudierende der Fächer Geschichte und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, die nach der "alten" Promotionsordnung vom 14. Dezember 1983 zugelassen worden sind (Stand: 13.07.2015):
Am 02.10.2015 endet die Übergangsfrist nach § 20 der Promotionsordnung der Fakultät (PromO). Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, Promotionsverfahren nach den Bestimmungen der alten Promotionsordnungen der Fachbereiche zu eröffnen.
Dies hat zur Folge, dass
- Ab dem 03.10.2015 werden in den Prüfungsämtern der Fachbereiche keine Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren und keine Dissertationsschriften mehr angenommen.
- Prüfungsverfahren, deren Durchführung in Einklang mit § 20 der Promotionsordnung nach den alten Promotionsordnungen der Fachbereiche bis einschließlich 02.10.2015 begonnen wurden, werden bis zur Beendigung nach den Bestimmungen der jeweiligen Ordnung des bislang zuständigen Fachbereichs durchgeführt. Als maßgeblich für den Beginn eines Prüfungsverfahrens wird das Datum der Einreichung der Dissertation verstanden.
- Promotionsakten von Promovierenden, die bis einschließlich 02.10.2015 keine Dissertation
eingereicht oder keine Um-Zulassung in die Promotionsordnung der Fakultät beantragt haben, werden geschlossen. Beim CampusCenter wird gemäß der jeweils geltenden Regularien die Exmatrikulation der betroffenen Promovierenden veranlasst.
Bei Rückfragen, wenden Sie sich gerne an das Studienbüro Geschichte bzw. das Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Promotion.