FAQs
Die FAQs sollen Ihnen helfen selbstständig Fragen beantworten zu können. Falls Sie trotzdem unbeantwortete Fragen haben empfehen wir Ihnen die Schalgwortsuche. Alternativ ist das Studienbüro gerne für Sie da.
Achtung: Die FAQs gelten nur bedingt für Studierende der Lehramtstudiengänge! Bitte beachten Sie auch die FAQs des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) und wenden SIe sich im Zweifelsfall an die entsprechende Beratungsstelle.
Allgemeines
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um STiNE, die für alle Studiengänge gelten (Anmeldung, Leistungskonto etc.).
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Geschichtsstudium mitbringen?
Für das Fach Geschichte als Hauptfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und in zwei modernen Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
2. Für das Fach Geschichte als Nebenfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 GERS) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
3. Für das Fach Geschichte als Teilstudiengang im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs für das Lehramt an Gymnasien bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und in einer modernen Fremdsprache im Umfang von 5 Jahren Schulunterricht oder gleichwertiger Nachweis (Niveau B2 GERS) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
4. Für das Fach Geschichte als Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudiengangs Geschichte/Histoire (HamBord) bestehen über 1. hinaus folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch durch
• Zertifikat Stufe B 2 (GERS) oder
• amtlich beglaubigte Zeugniskopie, wenn Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt wurde und dies aus dem Abiturzeugnis hervorgeht oder
• einen äquivalenten Nachweis.
Gibt es einen NC und wie hoch ist er?
Ja, es gibt einen NC. Wie hoch er ist, lässt sich nicht voraussagen, da er immer davon abhängig ist, wie viele Studierende sich bewerben und wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum NC finden Sie hier.
Wer ist für die Zulassung und Bewerbung auf einen Studienplatz zuständig (einschließlich Anerkennung des Fachabiturs, Doppelstudium, Studienfachwechsel)?
Der Fachbereich Geschichte ist für Zulassungsfragen und Bewerbungsangelegenheiten nicht zuständig. Für diesbezügliche Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
Wie und wann kann ich mich bewerben?
Sie bewerben sich per Onlinebewerbung beim Service für Studierende. Auf der Homepage des Service für Studierende finden Sie unter www.uni-hamburg.de/bewerbung die Unterlagen zur Bewerbung sowie alle weiteren notwendigen Informationen.
Die Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen. Kann ich trotzdem noch einen Studienplatz erhalten?
Alle Informationen rund um einen Ablehnungsbescheid finden Sie auf den Seiten des Campus Centers.
Ich möchte meinen Studienort wechseln: Ist das möglich?
Ein Studienortwechsel nach Hamburg ist nur im Rahmen einer Neubewerbung möglich.
Für Fragen zu Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
Nach der erfolgreichen Zulassung, können Sie sich Studienleistungen, die Sie an der anderen Hochschulen erworben haben, anerkennen lassen. Für eine vorab Einschätzung und die eigentliche Anerkennung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung am Fachbereich Geschichte.
Für einen Studienortwechsel vor Hamburg beantragen Sie beim Studienbüro Geschichte ein vorläufiges Transcript of Records (ToR) und geben Sie die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch abholen. Im ToR sind alle zum Zeitpunkt des Drucks abgeschlossene Module enthalten.
Ich möchte mein jetziges Studienfach wechseln und stattdessen Geschichte im Hauptfach oder Nebenfach studieren. Ist das möglich?
Ein Studienfachwechsel im Haupt- oder Nebenfach ist ausschließlich zum Wintersemester und nur über eine Neubewerbung möglich.
Für Fragen zu Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
Ich möchte Studienleistungen (In- oder Ausland) anerkennen lassen. Was muss ich hierfür tun und an wen muss ich mich wenden?
Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an anderen Hochschulen, im Ausland oder in einer beruflichen Ausbildung erworben haben, wenden Sie sich bitte mit den notwendigen Unterlagen (Antragsformular, Transcript of Records o.ä.) an die Studienfachberatung.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wie viele Prüfungsversuche habe ich für eine Prüfungsleistung?
Sie haben insgesamt drei Prüfungsversuche für eine Prüfungsleistung. Sollten Sie auch beim zweiten Versuch durchgefallen sein, sollten Sie sich dringend von Ihrer Prüferin/ihrem Prüfer beraten lassen, was Sie an Ihrer Prüfungsleistung unbedingt ändern sollten, um beim dritten Prüfungsversuch zu bestehen. Wenn Sie beim dritten Prüfungsversuch durchgefallen sind, haben Sie endgültig nicht bestanden und Ihnen droht die Exmatrikulation.
Sollten Sie eine Lehrveranstaltung abbrechen oder die Prüfungsleistung nicht erbringen wollen, lassen Sie sich bitte unbedingt von der/dem Lehrenden inaktiv setzen. Damit werden Sie automatisch vom Prüfungsversuch abgemeldet!
Bitte beachten Sie, dass die Wahrnehmung eines Wiederholungsversuchs am Fachbereich Geschichte die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung voraussetzt!
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Was soll ich tun, wenn ich krank werde und eine Abgabefrist bzw. einen Prüfungstermin nicht einhalten kann?
Informieren Sie Ihren/re Lehrende/n unverzüglich über die Verzögerung der Abgabe Ihrer Prüfungsleistung und reichen Sie ggf. eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihr/ihm ein. Der neue Abgabetermin Ihrer Prüfungsleistung verschiebt sich um die Anzahl der Tage Ihrer Krankmeldung.
Sofern Sie während der Bearbeitung der Bachelor- bzw. Masterarbeit erkranken, reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit bitte unverzüglich bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte ein.
Was passiert, wenn ich auch den letzten Wiederholungsversuch nicht bestanden habe?
Die Bachelor- oder Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
a) eine Modulprüfung auch in ihrer letzen Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde oder als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet gilt;
b) die Bachelor- bzw. Masterarbeit auch in ihrer letzten Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde oder als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet gilt.
Ist die Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden, stellt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Bescheid mit Angaben aller Prüfungsleistungen und den Gründen für das Nichtbestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung aus. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und der/dem Studierenden unverzüglich bekannt zu geben. Sie haben dann ggf. die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wo kann ich Widerspruch einlegen?
Widersprüche gegen Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind, sofern eine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Geschichte einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich begründet werden.
Richtet sich der Widerspruch gegen eine Leistungsbewertung, ist eine rechtliche Überprüfung wegen des Beurteilungsspielraums des Prüfers oder der Prüferin nur eingeschränkt möglich. Die Überprüfung von Bewertungsentscheidungen darf deshalb nur daraufhin vorgenommen werden, ob der Prüfer oder die Prüferin
- maßgebende Vorschriften nicht beachtet hat,
- von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist,
- allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verkannt
- oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
Hilft der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so ist er dem Widerspruchsausschuss der Universität zuzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass nicht erfolgreiche Widerspruchsverfahren kostenpflichtig werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Handreichung Nr. 2 des Ref. 31 "Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre".
Was ist ein formloser Antrag?
Ein Antrag wird als formlos bezeichnet, wenn er nicht auf einem Formblatt oder Formular gestellt wird. Formlos heißt nicht, dass der Antrag ohne Form gestellt wird. Er sollte getippt, sowie orthographisch und grammatikalisch korrekt sein. Formlose Anträge müssen grundsätzlich in papierform eingereicht werden, eine Übermittlung als Scan o.ä. ist nicht möglich.
Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:
- den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und die Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
- das Datum des Antrags
- eine Betreffzeile
- eine Anrede
- den Antragstext mit Begründung
- die eigenhändige Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Was habe ich bei einem Härtefall zu tun und was ist das?
Wer ist ein "Härtefall"?
Studierende, die auf Gund besonderer "Härte" bei der Studienplanung eingeschränkt sind, haben die Möglichkeit, Veranstaltungen, die zu den ihnen passenden Zeiten stattfinden, bevorzugt zu wählen. Hierzu zählen:
Eltern/ Studierende die Familienangehörige pflegen: Es soll ermöglicht werden, dass Eltern/Pflegende Studierende Lehrveranstaltungen besuchen können, die in Zeiten stattfinden, in denen die Kinder/betreuten Personen durch KiGa, Schule, Großeltern, Pflegedienste etc. betreut werden können.
Studierende mit Beeinträchtigungen/chronischen Erkrankungen: Es soll ermöglicht werden, dass Studierende mit Beeinträchtigungen/ chronischen Erkrankungen Lehrveranstaltungen besuchen können, zu deren Zeiten (und ggf. an deren Orten) sie teilnehmen können.
Spitzensportler/innen: Es soll ermöglich werden, dass offiziell anerkannte Spitzensportler/innen Lehrveranstaltungen besuchen können, die sich zeitlich/räumlich mit den Trainings-/Wettkampszeiten kombinieren lassen.
Vollzeitarbeitende Teilzeitstudierende: Es soll ermöglicht werden, dass Studierende, die im Teilzeitstudium immatrikuliert sind und Vollzeit arbeiten (Nachweis über mehr als 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) Lehrveranstaltungen besuchen können, die außerhalb der Arbeitszeiten liegen.
Wann/Fristen
Härtefallanträge können innerhalb der Anmeldephase in STiNE eingereicht werden. Die Anträge sollen für ein Wintersemester immer bis spätestens zum 15.09., für ein Sommersemester bis spätestens zum 25.02. eingereicht werden. Bei später eingereichten Anträgen kann eine Bewilligung ggf. nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Bitte melden Sie sich vor Einreichung des entsprechenden Antrags immer selbst zu Ihren Wunschveranstaltungen in STiNE an.
Nachweis des Härtefalls
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf bevorzugte Veranstaltungswahl folgende Nachweisen bei:
Elternschaft: Geburtsurkunde des Kindes/ ggf. Mutterpass währden der Schwangerschaft (einfache Kopie)
Pflege von Angehörigen: Offizielle Bestätigung über die Pflege (einfache Kopie)
Beeinträchtigung/Chronische Erkrankung: Empfehlungsschreiben der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und entsprechenden Prüfungsausschussentscheid.
Spitzensportler/innen werden den entsprechenden Studienbüros vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein gemeldet und müssen keine weiteren Nachweise befügen.
Vollzeitarbeit: Arbeitsvertrag/Bescheinigung durch den Arbeitgeber.
Wie und wo reiche ich den Antrag ein
Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich per E-Mail mit den zugehörigen Nachweisen im Anhang an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte, nachdem Sie sich in STiNE selbst zu Ihren Wunschveranstaltungen angemeldet haben.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen nicht selbständig lösbaren Konflikt mit einer/einem Lehrenden habe?
Wenn Kommunikation nicht mehr funktioniert, ständig Missverständnisse entstehen und die Zusammenarbeit anstrengend und energiezerrend verläuft, geht es in der Regel um ungeklärte Konflikte.
Sollten Sie sich in einem Konflikt mit einer/einem Lehrenden befinden, der sich bisher nicht lösen ließ, können Sie sich an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte, die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses oder an die Studiendekanin in ihrer Funktion als Ombudsperson bei Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten der Fakultät (nach § 66, Absatz 3 HmbHG) wenden.
Bachelor
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Bachelorstudium am Fachbereich Geschichte.
Wann soll ich welche Veranstaltung belegen?
Eine Übersicht darüber, wann Sie während Ihres Bachelorstudiums welche Veranstaltung belegen sollten, finden Sie hier unter Ihrem Studiengang. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Studienfachberatung.
Wann und wie soll ich mich zum Bachelorabschlussmodul anmelden?
Die Zulassung zum Abschlussmodul kann beantragt werden, wenn im Hauptfach Geschichte 68 LP erreicht wurden. D.h. es müssen alle Module bis auf i.d.R. ein Vertiefungsmodul abgeschlossen sein. Leistungen im Nebenfach und im Optionalbereich dürfen noch offen sein.
Seit dem Sommersemester 2024 ist die Anmledungs zum Abschlussmodul jederzeit möglich. Zum 20. eines jeden Monats werden die Anmeldungen vom PA genehmigt. Zum 1. des Folgemonats beginnt die Bearbeitungszeit für die Studierenden. Alle Information und Formulare finden Sie hier.
Studierende der Bachelor-Lehramtsstudiengänge informieren sich über die Anforderungen und Fristen ihres Abschlussmoduls bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Gibt es im Bachelorabschlussmodul ein Kolloquium o.ä.?
Nein, das Bachelorabschlussmodul besteht nur aus der Bachelorarbeit. Ein begleitendes Kolloquium o.ä. gibt es nicht.
Kann ich mir das Thema für meine Bachelorarbeit selbst aussuchen?
Das Thema der Bachelorarbeit wird zwischen der/dem Erstgutachter/in und der/dem Studierenden abgesprochen. Die Studierenden können also Vorschläge machen. Sinnvollerweise wird das Thema aus einem Bereich gewählt, der in einem Modul (insbesondere Vertiefungsmodul) behandelt wurde. Das Thema der Bachelorarbeit darf allerdings nicht identisch mit einem früheren Hausarbeits- oder Prüfungsthema sein.
Welche Lehrenden kommen als Prüfer/in in Frage?
Eine Liste aller prüfungsberechtigten Personengruppen für Bachelor-Abschlussmodule (Hauptfach und Lehramt) finden Sie hier.
Was soll ich tun, wenn ich während der Bearbeitung der Bachelorarbeit krank werde?
In Härtefällen (z.B. bei Krankheit) ist eine Fristverlängerung möglich. Dafür ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (bei Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich in konkreten Fällen und mit Fragen in diesem Kontext an die Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte.
Wo kann ich die Bachelorarbeit abgeben und was muss ich bei der Abgabe beachten?
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Medium bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte abzugeben. Wird die Arbeit per Post zugeschickt, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum.
Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung beinhalten, dass die/der Verfasser/in die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel verwendet hat, dass sie/er die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und dass die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Medium entspricht. Eine Vorlage für diese Erklärung und ein Deckblattmuster werden mit dem Zulassungsbescheid verschickt. Die Arbeit muss fest gebunden sein (Klebebindung, keine Ringbindung).
Für Lehramtsstudierende gelten andere Regelungen! Bitte informieren Sie sich beim ZPLA.
Wie lange habe ich für die Bearbeitung der Bachelorarbeit Zeit und welchen Umfang soll sie haben?
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt vier Monate. Der Zulassungsbescheid wird wenige Tage nach der Anmeldung per Post zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Tag der Ausgabe des Themas (= i.d.R. Erhalt des Zulassungsbescheids).
Die Arbeit soll einen Umfang von min. 30 Seiten (max. 35 Seiten) haben.
Wann erfahre ich die Note der Bachelorarbeit?
Gemäß der Prüfungsordnung sollen die Gutachter/innen innerhalb von sechs Wochen die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern. Sobald beide Gutachten bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte eingegangen sind, werden die Noten in STiNE eingetragen und für Sie sichtbar.
Kann ein nicht bestandenes Abschlussmodul wiederholt werden?
Wer die Bachelorarbeit nicht besteht, kann diese wiederholen. Regelhaft ist – anders als bei den übrigen Modulprüfungen – nur ein Wiederholungsversuch vorgesehen. Die Wiederholung erfolgt nicht automatisch, sondern ist von den Studierenden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit der Bachelorarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wann kann ich mich exmatrikulieren und was muss ich dabei beachten?
Sofern Sie Ihr Studium an der Universität abschließen möchten, können Sie sich frühestens selbständig exmatrikulieren, wenn Sie erfolgreich zum Abschlussmodul angemeldet sind und die Bachelorarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, da nur die Anmeldung zur Prüfung eine Immatrikulation voraussetzt. Dies betrifft jedoch auch die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung! Sollten Sie die Bachelorarbeit nicht bestehen, dürften Sie den Wiederholungsversuch nicht wahrnehmen, da Sie nicht mehr immatrikuliert sind! Überlegen Sie bitte gründlich, wie Sie mit diesem, individuell sehr unterschiedlich großen, Risiko umgehen möchten und wägen Sie die Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander ab.
Sollten Sie sich exmatrikulieren wollen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge". Sie werden dann vom Campus Center wenige Tage nach Eingang des Antrags "ohne Abschluss" exmatrikuliert. Sobald Sie dann wenige Zeit später Ihre Abschlussdokumente erhalten haben, legen Sie diese bitte beim Campus Center vor und lassen die Exmatrikulationsbeschinigung in eine "mit Abschluss" umwandeln. Dies ist z.B. als Nachweis für den Rentenanspruch sehr wichtig.
Regelhaft läuft das Verfahren so ab, dass die Prüfungsmanagerin im Studienbüro dem Campus Center intern Ihren Abschluss (Note, Datum) übermittelt und Sie vom Campus Center automatisch zum Ende des laufenden Semesters (also immer zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres) exmatrikuliert werden. Falls Sie Ihre Exmatrikulation eher benötigen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge".
Wie erhalte ich meine Bachelor-Abschlussdokumente?
Sobald Sie die vorgesehenen Lehrveranstaltungen besucht und die Studien- und Prüfungsleistungen vollständig erbracht haben sowie alle Noten in STiNE eingetragen wurden, sollten Sie die Ausstellung der Abschlussdokumente per Formular bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte beantragen. Sie finden es unter "Formulare und Anträge". Eine automatische Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich, da das EDV-System nicht von sich aus feststellt, dass ein Studium abgeschlossen ist. Zudem brauchen wir von Ihnen das Datum der letzten Prüfung, da dieses im EDV-System nicht regelhaft zu finden ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird i.d.R. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen!
Was muss ich beim Wechsel ins Masterstudium beachten?
Alle Informationen und Fristen zur Bewerbung für das Masterstudium im Fachbereich Geschichte der Universität Hamburg finden Sie hier.
Master
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Masterstudium am Fachbereich Geschichte.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Masterstudium in Geschichte mitbringen?
Für den konsekutiven Masterstudiengang Geschichte bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen:
• Ein Abschluss im Bachelorstudiengang "Geschichte" der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule.
Als vergleichbar werden anerkannt:
• Ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit dem Haupt- bzw. Unterrichtsfach "Geschichte" einer anderen deutschen oder
ausländischen Hochschule mit vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen
oder
• ein erster berufsqualifizierender Abschluss bei dem "Geschichte" als Nebenfach absolviert wurde, sofern insgesamt mindestens
45 Leistungspunkte als fachspezifisch anerkannt werden können.
• Der Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 des ge-meinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Wie und wo bewerbe ich mich und wer ist für die Zulassung zuständig?
Für den Masterstudiengang Geschichte bewerben Sie sich zum Sommer- (01.12.-15.01. eines Jahres) oder Wintersemester (01.06.-15.07. eines Jahres) ausschließlich online bei der Universität Hamburg.
Online-Bewerbung
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung. Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten online ein und senden Sie die Online-Bewerbung elektronisch ab.
Nach Ende der Bewerbungsfrist sichtet die Masterauswahlkommission alle Bewerbungen und entscheidet über die Zulassung. Vorsitzende der Masterauswahlkommission ist Prof. Dr. Markus Friedrich.
Wann soll ich welche Veranstaltung belegen?
Eine Übersicht darüber, wann Sie während Ihres Masterstudiums welche Veranstaltung belegen sollten, finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Studienfachberatung.
Was bedeutet Spezialisierung?
Das Hauptmodul I und das Hauptmodul II müssen in unterschiedlichen Spezialisierungen belegt werden. Das Vorbereitungs- und das Abschlussmodul müssen in derselben Spezialisierung absolviert werden, diese muss der Spezialisierung eines der abgeschlossenen Hauptmodule entsprechen.
Spezialisierungen können sein:
- Alte Geschichte (AG)
- Mittelalterliche Geschichte (MG)
- Deutsche Geschichte (DG)
- Europäische Geschichte (EG)
- Globalgeschichte (GG)
Sie entscheiden sich für Ihre Spezialisierungen durch die Wahl der Hauptmodule I und II. Achten Sie darauf, unter welchen Modulzuordnungen die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen angeboten werden, und wählen je nach dem Ihre zwei Spezialisierungen.
Bedenken Sie, dass Sie entweder im Themengebiet der Spezialisierung des Hauptmoduls I oder II Ihre Masterarbeit schreiben müssen, das heißt, sie sollten Ihre Wahl der Spezialisierungen gut abwägen, da die Spezialisierungen nachträglich nicht mehr geändert werden können. Die Spezialisierungen, in der Sie nicht Ihre Masterarbeit schreiben, ist Gegenstand des zweiten Teils der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul! Es werden also Themenbereiche beider gewählter Spezialisierungen abgeprüft.
Brauche ich eine benotete Leistung für den Wahlbereich?
Nein, regelhaft werden Veranstaltungen im Wahlbereich nicht benotet. Ein "bestanden" oder "erbracht" in allen belegten Veranstaltungen genügt.
Wie erhalte ich meine Master-Abschlussdokumente?
Sobald Sie die vorgesehenen Lehrveranstaltungen besucht und die Studien- und Prüfungsleistungen vollständig erbracht haben sowie alle Noten in STiNE eingetragen wurden, sollten Sie die Ausstellung der Abschlussdokumente per Formular bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte beantragen. Sie finden es unter "Formulare und Anträge". Eine automatische Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich, da das EDV-System nicht von sich aus feststellt, dass ein Studium abgeschlossen ist. Zudem brauchen wir von Ihnen das Datum der letzten Prüfung, da dieses im EDV-System nicht regelhaft zu finden ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird i.d.R. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen!
Wann kann ich mich exmatrikulieren und was muss ich dabei beachten?
Sofern Sie Ihr Studium an der Universität abschließen möchten, können Sie sich frühestens selbständig exmatrikulieren, wenn Sie erfolgreich zum Abschlussmodul angemeldet sind und die mündliche Masterprüfung Ihre letzte Prüfungsleistung ist, da nur die Anmeldung zur Prüfung eine Immatrikulation voraussetzt. Dies betrifft jedoch auch die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung! Sollten Sie die Masterarbeit nicht bestehen, dürften Sie den Wiederholungsversuch nicht wahrnehmen, da Sie nicht mehr immatrikuliert sind! Überlegen Sie bitte gründlich, wie Sie mit diesem, individuell sehr unterschiedlich großen, Risiko umgehen möchten und wägen Sie die Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander ab.
Sollten Sie sich exmatrikulieren wollen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge". Sie werden dann vom Campus Center wenige Tage nach Eingang des Antrags "ohne Abschluss" exmatrikuliert. Sobald Sie dann wenige Zeit später Ihre Abschlussdokumente erhalten haben, legen Sie diese bitte beim Campus Center vor und lassen die Exmatrikulationsbeschinigung in eine "mit Abschluss" umwandeln. Dies ist z.B. als Nachweis für den Rentenanspruch sehr wichtig.
Regelhaft läuft das Verfahren so ab, dass die Prüfungsmanagerin im Studienbüro dem Campus Center intern Ihren Abschluss (Note, Datum) übermittelt und Sie vom Campus Center automatisch zum Ende des laufenden Semesters (also immer zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres) exmatrikuliert werden. Falls Sie Ihre Exmatrikulation eher benötigen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge".
Was muss ich bei dem Wechsel ins Promotionsstudium beachten?
Für Promotionsverfahren ist nicht mehr der Fachbereich Geschichte, sondern die Fakultät für Geisteswissenschaften zuständig! Alle Informationen und Fristen zur Bewerbung für das Promotionsstudium, die möglichen Promotionsstudiengänge etc. finden Sie hier.
Wann sollte ich mir das Thema für die Masterarbeit überlegen und wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Mit der Themenfindung und Vorbereitung der Masterarbeit sollte frühzeitig im Studium (1./2. Semester) begonnen werden. Nehmen Sie bitte auch rechtzeitig Kontakt zu gewünschten Prüferinnen und Prüfern auf, um mit ihnen Ihre Pläne zu besprechen. Bereits im Rahmen des Vorbereitungsmoduls (3. Semester) soll das Thema der Masterarbeit vorgestellt und ein Forschungsbericht erarbeitet werden.
Je früher Sie beginnen, sich mit der Thematik der Masterarbeit auseinanderzusetzen, desto früher wissen Sie, ob Ihre Pläne für eine erfolgreiche Umsetzung geeignet sind. Denken Sie daran, dass die Beschaffung entsprechender Quellen und/oder Literatur ebenfalls sehr zeitaufwändig sein kann.
Kann ich mir das Thema für meine Masterarbeit selbst aussuchen?
Das Thema der Masterarbeit wird zwischen der/dem Prüfer/in und der/dem Studierenden abgesprochen. Die Studierenden können also Vorschläge machen. Sinnvollerweise wird das Thema aus einem Bereich gewählt, der bereits in einem Modul (insbesondere Hauptmodul) behandelt wurde. Das Thema der Masterarbeit darf allerdings nicht identisch mit einem früheren Hausarbeits- oder Prüfungsthema sein.
Das Thema Ihrer Masterarbeit muss in die Spezialisierung eines Ihrer Hauptmodule passen. In der gewählten Spezialisierung ist dann auch das Vorbereitungsmodul zu belegen. Sodass Sie am Ende Ihres Studiums ein Hauptmodul in Spezialisierung A, ein Hauptmodul in Spezialisierung B, ein Vorbereitungsmodul in Spezialisierung A und ein Abschlussmodul bestehend aus einer Masterarbeit in Spezialisierung A, einer mündlichen Prüfung in Spezialisierung A und einer mündlichen Prüfung in Spezialisierung B absolviert haben. (Daneben natürlich noch die Module "Methoden und Theorien" und "Historiographiegeschichte" sowie den Wahlbereich, die aber für die Spezialisierungen irrelevant sind).
3. Wann und wie soll ich mich zu meinem Abschlussmodul anmelden?
Die Zulassung zum Abschlussmodul kann beantragt werden, wenn alle Module einschließlich des Vorbereitungsmoduls erfolgreich abgeschlossen wurden. Leistungen im Wahlbereich dürfen noch offen sein.
Seit dem Sommersemester 2024 ist die Anmledungs zum Abschlussmodul jederzeit möglich. Zum 20. eines jeden Monats werden die Anmeldungen vom PA genehmigt. Zum 1. des Folgemonats beginnt die Bearbeitungszeit für die Studierenden. Alle Information und Formulare finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Oberseminar im Abschlussmodul innerhalb der regulären STiNE-Anmeldephase des selben Semesters, VOR der persönlichen Anmeldung zum Abschlussmodul registrieren müssen. Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige Spezialisierung!
Studierende der Master-Lehramtsstudiengänge informieren sich über die Anforderungen und Fristen ihres Abschlussmoduls bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Welche Lehrenden kommen als Prüfer/in in Frage?
Eine Liste aller prüfungsberechtigten Personengruppen für Master-Abschlussmodule (Hauptfach und Lehramt) finden Sie hier.
Wie lange habe ich für die Bearbeitung der Masterarbeit Zeit und welchen Umfang soll sie haben?
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Der Zulassungsbescheid wird wenige Tage nach der Anmeldung per Post zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Tag der Ausgabe des Themas (= i.d.R. Erhalt des Zulassungsbescheids).
Die Arbeit soll einen Umfang von min. 80 Seiten (max. 100 Seiten) haben.
Was soll ich tun, wenn ich während der Bearbeitung der Masterarbeit krank werde?
In Härtefällen (z.B. bei Krankheit) ist eine Fristverlängerung möglich. Dafür ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (bei Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich in konkreten Fällen und mit Fragen in diesem Kontext an die Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte.
Wo kann ich die Masterarbeit abgeben und was muss ich bei der Abgabe beachten?
Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Mediumbei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte abzugeben. Wird die Arbeit per Post zugeschickt, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum.
Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung beinhalten, dass die/der Verfasser/in die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel verwendet hat, dass sie/er die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und dass die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Medium entspricht. Eine Vorlage für diese Erklärung und ein Deckblattmuster werden mit dem Zulassungsbescheid verschickt. Die Arbeit muss fest gebunden sein (Klebebindung, keine Ringbindung).
Für Lehramtsstudierende gelten andere Regelungen! Bitte informieren Sie sich beim ZPLA.
Wann finden die mündlichen Prüfungen statt und was muss ich dabei beachten?
Die mündlichen Prüfungen müssen zusammengefasst innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit abgelegt werden. Die gesamte mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Dabei werden Sie 30 Minuten von der/dem Erstgutachter/in Ihrer Masterarbeit zu Themengebieten Ihrer entsprechenden Spezialisierung, die jedoch nicht identisch mit der Thematik der Masterarbeit sein dürfen, geprüft. Die zweiten 30 Minuten der Prüfung umfassen Themengebiete Ihrer anderen Spezialisierung. In der Regel sprechen Sie mit Ihren Prüfenden zwei Themenkomplexe pro Spezialisierung ab, d.h. 15 Minuten pro Thema. Die Prüfung muss protokolliert werden. Die/der Prüfer/in, die/der gerade nicht prüft, führt das Protokoll. Für jede Spezialisierung wird eine Note vergeben.
Wann und wie erfahre ich die Note des Abschlussmoduls?
Gemäß der Prüfungsordnung sollen die Gutachter/innen innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern. Sobald beide Gutachten bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte eingegangen sind und auch die Noten der mündlichen Prüfungen vorliegen, werden die Noten in STiNE eingetragen und für Sie sichtbar.
Bitte beachten Sie: Um nicht für jede Variationsmöglichkeit der Spezialisierungen ein eigenes Abschlussmodul anlegen zu müssen, gibt es innerhalb des Abschlussmoduls bei der Eintragung Variationsmöglichkeiten. Die mündlichen Prüfungen in zwei Spezialisierungen müssen bestanden sein, die übrigen, nicht belegten, müssen technisch bedingt aber ebenfalls einen Eintrag erhalten, damit STiNE erkennt, dass das Modul abgeschlossen ist. Deshalb wird dort regelhaft eine 5,0 eingetragen. Diese sehen aber nur Sie in Ihrem Leistungskonto. Sie geht weder in die Note ein, noch taucht sie auf den Abschlussdokumenten auf.
Kann eine nicht bestandene Masterarbeit wiederholt werden?
Wer die Masterarbeit nicht besteht, kann diese wiederholen. Regelhaft ist – anders als bei den übrigen Modulprüfungen – nur ein Wiederholungsversuch vorgesehen. Die Wiederholung erfolgt nicht automatisch, sondern ist von den Studierenden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit der Masterarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
STiNE
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um STiNE, die für alle Studiengänge gelten (Anmeldung, Leistungskonto etc.).
Welche Anmeldephasen gelten für den Fachbereich Geschichte und warum muss ich mich daran halten?
An-/Abmeldungen bzw. Ummeldungen von Modulen und Lehrveranstaltungen müssen innerhalb der regulären STiNE-Anmeldephase bzw. der Ummelde- und Korrekturphase des jeweiligen Semesters vorgenommen werden. Das geht auf die im Prüfungsrecht vorgesehene Mitwirkungspflicht der Studierenden sowie auf einen Präsidiumsbeschluss zurück.
Informationen zu den Anmeldephasen finden Sie hier.
Wie melde ich mich zu Veranstaltungen im Fachbereich Geschichte an?
Sie können sich bereits vor Beginn der STiNE-Anmeldephase im Vorlesungsverzeichnis oder in unserem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis ohne Terminangaben (ab 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres) über die Lehrveranstaltungen informieren, die im kommenden Semester angeboten werden. Lesen Sie die Hinweise und Kommentare zu den gewünschten Veranstaltungen, entscheiden Sie sich für Ihre Wunschveranstaltung(en) und nehmen Sie die Anmeldung schließlich in der STiNE-Anmeldephase vor.
Was bedeutet Anmeldephase?
In der Anmeldephase melden sich Studierende zu Modulen und Lehrveranstaltungen eigenständig in STiNE an. Hinweise zu den Lehrveranstaltungen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis in STiNE. Die Plätze werden nach Ende der Anmeldephase vergeben, der Zeitpunkt der Anmeldung spielt keine Rolle.
Sollten Sie keinen Platz in Ihrer Wunschveranstaltung bekommen haben, sollten Sie unbedingt die Teilnehmerzahl in der Ummelde- und Korrekturphase verfolgen. Während dieser Phase entscheiden sich Studierende oftmals doch gegen eine Teilnahme und melden sich von Veranstaltungen wieder ab. Dadurch entstehen wieder freie Plätze, die sofort, in der Reihenfolge der Anmeldungen an Studierende vergeben werden.
Sollten Sie einen Platz in einer Veranstaltung bekommen haben, die Sie dann doch nicht mehr besuchen können oder wollen, müssen Sie sich in der Ummelde- und Korrekturphase selbst abmelden.
Alle Termine der Anmelde- sowie der Ummelde- und Korrekturphasen finden Sie hier.
Was bedeutet Ummelde- und Korrekturphase?
In den ersten beiden Vorlesungswochen des Semesters wird eine Ummelde- und Korrekturphase als sogenannte „Windhundphase“ eingerichtet, in der sich Studierende selbst in STiNE ab- und ummelden können. Die Restplätze, die so entstehen, werden in der Ummelde- und Korrekturphase (im Gegensatz zur Anmeldephase) sofort und in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wer sich also zuerst für einen wieder frei gewordenen Platz in einer Veranstaltung über STiNE anmeldet, erhält ihn unmittelbar nach der Anmeldung.
Alle Studierenden, die ihren Platz in einer Lehrveranstaltung nicht annehmen möchten, müssen sich in dieser Zeit so bald wie möglich selbst in STiNE abmelden, um ihre Plätze für Nachrücker freizumachen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nicht abmelden, sich durch Lehrende nicht auf "inaktiv" setzen lassen und an der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, kann es zu einem versäumten Prüfungsversuch führen, da Sie durch die Anmeldung zur Lehrveranstaltung automatisch zu der Prüfung angemeldet sind. Bitte nutzen Sie die Ummelde-und Korrekturphase, um sich selbständig abzumelden. Oder lassen Sie sich nach dem Ablauf der Ummeldephase durch Ihre/n Lehrende/n auf "inaktiv" setzen, damit Sie von der Prüfung abgemeldet werden.
Alle Termine der Anmelde- sowie der Ummelde- und Korrekturphasen finden Sie hier.
Ich kann mich nicht anmelden, da kein Anmeldebutton angezeigt wird. Was kann ich tun?
Sollten Sie sich zur gewünschten Veranstaltung nicht anmelden können, prüfen Sie bitte unter "Teilleistungen" (indem Sie auf das graue "Prüfungen" hinter dem entsprechenden Modul klicken), ob Sie die entsprechende Veranstaltung bereits in einem früheren Semester absolviert haben. Dies ist besonders häufig bei Vorlesungen im Modulkontext der Fall, da hier nur eine Anmeldung über STiNE jedoch weder eine Studien- noch eine Prüfungsleistung erforderlich ist. Aus diesem Grund werden Vorlesungen im Modulkontext auch nicht im Leistungskonto aufgeführt!
Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie die drei Prüfungsversuche durch drei Veranstaltungs-anmeldungen ausgeschöpft haben.
Sollte das Modul als Ganzes nicht (mehr) angezeigt werden, kann es sein, dass es technisch "zu alt" und abgelaufen ist. Sollte einer dieser Fälle auf Sie zutreffen oder anderweitige Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte noch während der Anmeldephase an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte.
Wie werden Veranstaltungen und Leistungspunkte im Leistungskonto angezeigt?
Im Leistungskonto werden nur komplett abgeschlossene Module mit allen dazugehörigen Leistungen aufgeführt. Sollten also einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen noch nicht besucht/absolviert worden sein, wird das entsprechende Modul nicht angezeigt. Nicht abgeschlossene Module und zugehörige Veranstaltungen können Sie unter "Teilleistungen" sehen, wenn Sie auf das graue "Prüfungen" hinter dem jeweiligen Modultitel klicken.
Die bei den Lehrveranstaltungsdetails angezeigten Leistungspunkte gelten nur für die Veranstaltung, wenn Sie sie eigenständig im Wahl-/Optionalbereich belegen. Ansonsten sammeln Sie Leistungspunkte nicht über die Veranstaltungen eines Moduls zusammen, sondern diese hängen in der festgelegten Höhe am Modul selbst. Sobald Sie also alle in dem entsprechenden Modul enthaltenen Veranstaltungen und vorgesehenen Prüfungen erfolgreich absolviert haben, bekommen Sie auch die vorgesehene Anzahl an Leistungspunkten gutgeschrieben.
Ich kann eine Note zwar unter Prüfungsergebnissen, aber noch nicht im Leistungskonto sehen. Woran liegt das?
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie haben noch nicht alle Veranstaltungen des entsprechenden Moduls erfolgreich absolviert. Die Note und die Leistungspunkte erscheinen erst nach erfolgreichem Besuch aller zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen und dem Eintrag der Note im Leistungskonto. Noch nicht vollständig abgeschlossene Module und die zugehörigen Modulbausteine können Sie unter "Teilleistungen" einsehen (klicken Sie auf das graue "Prüfungen" hinter dem entsprechenden Modul).
- Die Note wurde zwar durch die/den Prüfer/in eingetragen, aber noch nicht veröffentlicht. Bitten Sie die/den Prüfer/in, die Note in STiNE zu veröffentlichen.
Sollte es bei der Eintragung technische Probleme geben, wenden Sie sich bitte an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte.
An wen wende ich mich, wenn ich Probleme mit STiNE habe?
Bei Unstimmigkeiten in Ihrem Leistungskonto oder Schwierigkeiten bei An- und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte.