Wintersemester 2021/22
13. September 2021, von Julia Tolkiehn

Foto: UHH/Johnny Chung
Die Universität Hamburg strebt eine möglichst weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb an. Grundsätzlich sollten sich alle Studierenden darauf einstellen, vor Ort an Präsenzlehrveranstaltungen teilzunehmen. Lehrende sind nicht dazu verpflichtet, zusätzliche digitale Lehrangebote für Studierende zu machen, die nicht in Hamburg sind.
Ob eine Lehrveranstaltung als Präsenzveranstaltung oder in einem digitalen Format geplant ist, kann der Veranstaltungsbeschreibung im Online-Vorlesungsverzeichnis in STiNE entnommen werden. (Hinter einzelnen Terminen ist entweder eine Raumnummer oder der Vermerk "Digital" hingelegt). Selbstverständlich stehen diese Angaben unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemie-Entwicklung. Dies bedeutet: Sollten im Wintersemester strenge Schutzmaßnahmen, wie die konsequente Einhaltung des Abstandsgebotes in Lehrveranstaltungen erforderlich sein, wird es erneut zu einem überwiegend digital durchgeführten Semester kommen.
Aktuell sieht die Corona-Eindämmungsverordnung in Hamburg vor, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder sonstigen Angeboten in geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises, eines Coronavirus-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises gestattet ist (3-G-Regel).
Für den Lehrbetrieb im Wintersemester bereitet die Universität eine zentral verantwortete Lösung zur Überprüfung der 3 G vor. Weitere Informationen folgen.