Studierendenangelegenheiten
An wen wende ich mich, wenn ich mich durch andere Studierende oder durch Lehrende diskriminiert fühle?
Sollten Sie sich aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch andere Studierende oder Lehrende diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle für Studierende nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, dazu beizutragen, dass ein diskriminierungsfreies Studium an der Universität Hamburg möglich ist.
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 HmbHG haben Hochschulen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat sich die Universität Hamburg zusätzlich verpflichtet, eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich sexuelle Diskriminierung bzw. sexuelle Gewalt durch andere Studierende oder durch Lehrende erfahren habe (#metoo)?
Entgegen dem Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes gehören sexuelle Belästigungen immer noch zum Alltag vieler Frauen und Männer – auch innerhalb der Hochschulen. Diese sexuellen Belästigungen können durch andere Studierende oder durch Lehrende sowie andere Angestellte der Hochschulen erfolgen.
Sexuelle Diskriminierung und Belästigung sind alle unerwünschten Verhaltensweisen mit sexualisiertem Bezug durch die eine Person aufgrund ihres Geschlecht oder ihrer sexuellen Identität herabgewürdigt wird.
Überwiegend Frauen erleben solche unwillkommenen und aufdringlichen Verhaltensweisen, durch die sie sich peinlich berührt, gedemütigt und/oder eingeschüchtert fühlen. Sexuelle Diskriminierungen oder Belästigungen sind stets einseitige Verhaltensweisen und unterscheiden sich grundlegend von Flirts und Komplimenten, die eine respektvolle und wechselseitige Komponente beinhalten.
Beispiele für sexuelle Belästigungen unterschiedlicher Ausprägung sind:
- Dauerndes Anstarren
- Erzählen sexualisierter, beleidigender Witze
- Anzügliche Bemerkungen über das Aussehen, die sexuelle Orientierung, den Körper oder die Figur
- Scheinbar „zufällige“ Berührungen oder das wiederholte Suchen zu großer körperlicher Nähe
- Offene Androhung von Nachteilen bei Verweigerung sexueller Handlungen bzw. Versprechen von Vorteilen im Falle der Zustimmung zu sexuellen Handlungen
- Vergewaltigung
Diese Liste ist selbstverständlich nicht vollständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie sexuelle Diskriminierung oder Gewalt durch andere Studierende oder Lehrende der Universität Hamburg erfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Kontakt- und Beratungsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt. Hier arbeiten Psycholog/innen mit einer therapeutischen Zusatzausbildung, die Sie beraten und unterstützen. Das Angebot ist vertraulich und kann auch anonym in Anspruch genommen werden, wenn dies gewünscht ist.
Betroffene können bei der Beratungsstelle über ihre Erlebnisse mit einer neutralen Person sprechen, um z.B. eine größere Sicherheit in der eigenen Einschätzung zu erhalten und eine erste Entlastung zu erfahren. Sie bekommen darüber hinaus Informationen über mögliche weitere Vorgehensweisen und werden, wenn es gewünscht ist, bei weiteren Schritten (erweiterte Hilfestellung durch die Universität, Kontakt zur Polizei, Therapeutensuche etc.) unterstützt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine persönliche Krisensituation erlebe, die meinen Studienalltag akut belastet?
Viele Studierende erleben während ihres Studiums schwierige persönliche Lebensphasen oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können. Nach einer Untersuchung des Deutschen Studentenwerkes benötigen 16% der Studierenden während des Studiums professionelle Hilfe.
In einer akuten psychischen Krise können Studierende sich zwischen 9 und 15 Uhr auch ohne vorherige Terminabsprache persönlich an die Psychologische Beratung wenden.
Die Versorgung in psychiatrischen Krisensituationen ist grundsätzlich Aufgabe der niedergelassenen Ärzte/innen. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich auch an die psychiatrischen Abmulanzen der Krankenhäuser oder an eine Psychosoziale Beratungsstelle wenden. Entsprechende Anschriften finden Sie im Therapieführer der Behörde für Gesundheit und Soziales:
Therapieführer der Behörde für Gesundheit und Soziales (PDF)
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten stehen Ihnen bei einer akuten psychischen Krise die Ambulanzen der großen Krankenhäuser oder der Ärztliche Notfalldienst Hamburg unter +49 40 228022 zur Verfügung.
Für Studierende aller Hamburger Hochschulen, die nach einer schweren psychischen Krise, häufig auch nach einer stationären Behandlung, praktische Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung von Studienanforderungen wünschen, gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot:
Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schwierigkeiten damit habe, mit Lern- bzw. Arbeitsdruck im Studium umzugehen?
Ein Studium im Fach Geschichte bedeutet vor allem eins: Sie werden viel lesen und viel schreiben. Nicht jedem/r Studierenden fällt es leicht, diesen gewaltigen Lesestoff zu bewältigen und (manchmal parallel) Referate, Hausarbeiten und/oder sogar eine Abschlussarbeit fertigzustellen. Doch auch hierfür gibt es Beratungsmöglichkeiten, wie Sie einerseits Strategien erlernen können, Ihr Studium so zu organisieren, dass Sie es nicht als ständige Belastung empfinden und wie Sie andererseits eine andere innere Haltung entwickeln können, mit Stresssituationen im Studienalltag umzugehen.
Hierfür können Sie sich bei der Studienberatung, im Studienbüro Geschichte oder bei der psychologischen Beratung der Universität Hamburg beraten lassen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich durch eine chronische Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung Schwierigkeiten in meinem Studienalltag habe?
Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. chronisch-somatische oder psychische Krankheiten, Beeinträchtigungen des Hörens, des Sehens, des Sprechens, des Haltungs- und Bewegungsapparats sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen) können sich an die Beratungsstelle "Studieren mit Beeinträchtigungen" wenden.
Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle der Universität Hamburg für Studieninteressierte, Studienbewerber/innen, Studierende und zum Teil auch Promovierende mit studienrelevanten (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen. Hier werden Sie (oder Ihre Bezugspersonen, insbesondere Eltern und Lehrende) in allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen vor und während eines grundständigen Studiums sowie während eines Master- oder Promotionsstudiums beraten und unterstützt.
Ebenso werden auch Lehrende, Prüfungsausschüsse sowie Mitarbeiter/innen der Studien- und Prüfungsbüros zu Anliegen rund um das Thema „Studieren mit (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen“ beraten. Einer der Schwerpunkte bildet die chancengleiche Gestaltung bzw. Anpassung von Bedingungen für Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Vorgaben der Prüfungsordnungen oder der fachspezifischen Bestimmungen.
Für Studierende mit Beeinträchtigungen können sich die unterschiedlichsten hochschul- bzw. studiengangbezogenen Faktoren (z. B. bauliche, kommunikative, organisatorische oder methodisch-didaktische Bedingungen) erheblich studienerschwerend auswirken. Die Beratungsstelle arbeitet daher laufend an der Verbesserung des Informations- und Beratungsangebots sowie der Umsetzung des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO. Darüber hinaus beteiligen sich die Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle regelmäßig an der Gestaltung von Strukturen und Prozessen, die die Voraussetzung für ein inklusives Studieren bilden. Dazu zählen z. B. die Anpassung rechtlicher Regelungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Räumen oder eine zugängliche Gestaltung von E-Learning-Angeboten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen nicht selbständig lösbaren Konflikt mit einer/einem Lehrenden habe?
Wenn Kommunikation nicht mehr funktioniert, ständig Missverständnisse entstehen und die Zusammenarbeit anstrengend und energiezerrend verläuft, geht es in der Regel um ungeklärte Konflikte.
Sollten Sie sich in einem Konflikt mit einer/einem Lehrenden befinden, der sich bisher nicht lösen ließ, können Sie sich an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte, die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses oder an die Studiendekanin in ihrer Funktion als Ombudsperson bei Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten der Fakultät (nach § 66, Absatz 3 HmbHG) wenden.
Was für Rechte habe ich als Schwangere in Bezug auf mein Studium?
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen nun auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Für Studentinnen gelten jedoch im Mutterschutz Besonderheiten. Insbesondere können Studentinnen auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist nach der Entbindung verzichten. Damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Für die Anzeige einer Schwangerschaft sowie weitere Fragen und Informationen ist das Studienbüro Geschichte Ihre erste Anlaufstelle.
Auch für Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Der Mutterschutz muss unabhängig von Art und Umfang der Arbeit, dem Arbeitsvertrag, der Staatsangehörigkeit oder dem Familienstand gewährt werden. Auch als Teilzeitbeschäftigte oder Aushilfskraft haben Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Mutterschutz gewähren wollen, können Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat Ihres Betriebes oder auch an die AStA-Rechtsberatung wenden.
Des Weiteren finden Sie beim Famlienbüro der Universität Hamburg verschiedene Beratungsangebote.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich zum Thema "Studieren mit Kind" beraten lassen möchte?
Wenn Sie sich über die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung (Studienorganisation, Kinderbetreuung, etc.) informieren wollen, bietet das Familienbüro der Universtiät Hamburg verschiedene Beratungsangebote an. Das Familienbüro ist Kontakt-, Erstberatungs- und Vermittlungsstelle rund um das Thema "Studieren mit Kind".
Wo kann ich am Fachbereich Geschichte mein Kind diskret stillen bzw. wickeln?
Für Babys und Kleinkinder von Studierenden und Mitarbeiter/innen der Universität Hamburg wurde im Philturm folgende Eltern-Kind-Arbeitsplätze eingerichtet: in der Bibliothek (C2001); Wickelraum: im UG (AU1008, BWC + Wickelraum), im 2. OG (A2001, BWC + Wickelraum) und im 10. OG (A10001, BWC + Wickelraum).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schwierigkeiten habe, wissenschaftliche Texte zu formulieren bzw. eine Schreibblockade habe?
Mit allen Fragen rund um das Thema Schreiben an der Universität können Sie sich im Semester und in der vorlesungsfreien Zeit an die Schreibberatung am Schreibzentrum des Universitätskollegs wenden. Dort beraten Sie die Mitarbeiter/innen des Schreibzentrumsteams und sprechen mit Ihnen z. B. über die Gliederung oder die Argumentationsstruktur Ihrer Hausarbeit, klären Fragen zum wissenschaftlichen Schreibstil, erarbeiten mit Ihnen eine Schreibmethode, mit der Sie gut zurechtkommen, oder geben Ihnen Feedback zu Passagen aus Ihrem aktuellen Schreibprojekt. Gemeinsam erarbeiten das Schreibzentrumsteam einen Weg mit Ihnen, wie Sie auch allein gut an Ihrem Text weiterarbeiten können.