Abschlussmodul
1. Wann und wie soll ich mich zum Bachelorabschlussmodul anmelden?
Die Zulassung zum Abschlussmodul kann beantragt werden, wenn im Hauptfach Geschichte 68 LP erreicht wurden. D.h. es müssen alle Module bis auf i.d.R. ein Vertiefungsmodul abgeschlossen sein. Leistungen im Nebenfach und im Optionalbereich dürfen noch offen sein.
Seit dem Sommersemester 2024 ist die Anmledungs zum Abschlussmodul jederzeit möglich. Zum 20. eines jeden Monats werden die Anmeldungen vom PA genehmigt. Zum 1. des Folgemonats beginnt die Bearbeitungszeit für die Studierenden. Alle Information und Formulare finden Sie hier.
Studierende der Bachelor-Lehramtsstudiengänge informieren sich über die Anforderungen und Fristen ihres Abschlussmoduls bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
2. Gibt es im Bachelorabschlussmodul ein Kolloquium o.ä.?
Nein, das Bachelorabschlussmodul besteht nur aus der Bachelorarbeit. Ein begleitendes Kolloquium o.ä. gibt es nicht.
3. Kann ich mir das Thema für meine Bachelorarbeit selbst aussuchen?
Das Thema der Bachelorarbeit wird zwischen der/dem Erstgutachter/in und der/dem Studierenden abgesprochen. Die Studierenden können also Vorschläge machen. Sinnvollerweise wird das Thema aus einem Bereich gewählt, der in einem Modul (insbesondere Vertiefungsmodul) behandelt wurde. Das Thema der Bachelorarbeit darf allerdings nicht identisch mit einem früheren Hausarbeits- oder Prüfungsthema sein.
4. Welche Lehrenden kommen als Prüfer/in in Frage?
Eine Liste aller prüfungsberechtigten Personengruppen für Bachelor-Abschlussmodule (Hauptfach und Lehramt) finden Sie hier.
5. Wie lange habe ich für die Bearbeitung der Bachelorarbeit Zeit und welchen Umfang soll sie haben?
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt vier Monate. Der Zulassungsbescheid wird wenige Tage nach der Anmeldung per Post zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Tag der Ausgabe des Themas (= i.d.R. Erhalt des Zulassungsbescheids).
Die Arbeit soll einen Umfang von min. 30 Seiten (max. 35 Seiten) haben.
6. Was soll ich tun, wenn ich während der Bearbeitung der Bachelorarbeit krank werde?
In Härtefällen (z.B. bei Krankheit) ist eine Fristverlängerung möglich. Dafür ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (bei Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich in konkreten Fällen und mit Fragen in diesem Kontext an die Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte.
7. Wo kann ich die Bachelorarbeit abgeben und was muss ich bei der Abgabe beachten?
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Medium bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte abzugeben. Wird die Arbeit per Post zugeschickt, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum.
Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung beinhalten, dass die/der Verfasser/in die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel verwendet hat, dass sie/er die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und dass die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Medium entspricht. Eine Vorlage für diese Erklärung und ein Deckblattmuster werden mit dem Zulassungsbescheid verschickt. Die Arbeit muss fest gebunden sein (Klebebindung, keine Ringbindung).
Für Lehramtsstudierende gelten andere Regelungen! Bitte informieren Sie sich beim ZPLA.
8. Wann erfahre ich die Note der Bachelorarbeit?
Gemäß der Prüfungsordnung sollen die Gutachter/innen innerhalb von sechs Wochen die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern. Sobald beide Gutachten bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte eingegangen sind, werden die Noten in STiNE eingetragen und für Sie sichtbar.
9. Kann ein nicht bestandenes Abschlussmodul wiederholt werden?
Wer die Bachelorarbeit nicht besteht, kann diese wiederholen. Regelhaft ist – anders als bei den übrigen Modulprüfungen – nur ein Wiederholungsversuch vorgesehen. Die Wiederholung erfolgt nicht automatisch, sondern ist von den Studierenden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit der Bachelorarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.