Abschlussmodul
1. Wann sollte ich mir das Thema für die Masterarbeit überlegen und wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Mit der Themenfindung und Vorbereitung der Masterarbeit sollte frühzeitig im Studium (1./2. Semester) begonnen werden. Nehmen Sie bitte auch rechtzeitig Kontakt zu gewünschten Prüferinnen und Prüfern auf, um mit ihnen Ihre Pläne zu besprechen. Bereits im Rahmen des Vorbereitungsmoduls (3. Semester) soll das Thema der Masterarbeit vorgestellt und ein Forschungsbericht erarbeitet werden.
Je früher Sie beginnen, sich mit der Thematik der Masterarbeit auseinanderzusetzen, desto früher wissen Sie, ob Ihre Pläne für eine erfolgreiche Umsetzung geeignet sind. Denken Sie daran, dass die Beschaffung entsprechender Quellen und/oder Literatur ebenfalls sehr zeitaufwändig sein kann.
2. Kann ich mir das Thema für meine Masterarbeit selbst aussuchen?
Das Thema der Masterarbeit wird zwischen der/dem Prüfer/in und der/dem Studierenden abgesprochen. Die Studierenden können also Vorschläge machen. Sinnvollerweise wird das Thema aus einem Bereich gewählt, der bereits in einem Modul (insbesondere Hauptmodul) behandelt wurde. Das Thema der Masterarbeit darf allerdings nicht identisch mit einem früheren Hausarbeits- oder Prüfungsthema sein.
Das Thema Ihrer Masterarbeit muss in die Spezialisierung eines Ihrer Hauptmodule passen. In der gewählten Spezialisierung ist dann auch das Vorbereitungsmodul zu belegen. Sodass Sie am Ende Ihres Studiums ein Hauptmodul in Spezialisierung A, ein Hauptmodul in Spezialisierung B, ein Vorbereitungsmodul in Spezialisierung A und ein Abschlussmodul bestehend aus einer Masterarbeit in Spezialisierung A, einer mündlichen Prüfung in Spezialisierung A und einer mündlichen Prüfung in Spezialisierung B absolviert haben. (Daneben natürlich noch die Module "Methoden und Theorien" und "Historiographiegeschichte" sowie den Wahlbereich, die aber für die Spezialisierungen irrelevant sind).
3. Wann und wie soll ich mich zu meinem Abschlussmodul anmelden?
Die Zulassung zum Abschlussmodul kann beantragt werden, wenn alle Module einschließlich des Vorbereitungsmoduls erfolgreich abgeschlossen wurden. Leistungen im Wahlbereich dürfen noch offen sein.
Seit dem Sommersemester 2024 ist die Anmledungs zum Abschlussmodul jederzeit möglich. Zum 20. eines jeden Monats werden die Anmeldungen vom PA genehmigt. Zum 1. des Folgemonats beginnt die Bearbeitungszeit für die Studierenden. Alle Information und Formulare finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Oberseminar im Abschlussmodul innerhalb der regulären STiNE-Anmeldephase des selben Semesters, VOR der persönlichen Anmeldung zum Abschlussmodul registrieren müssen. Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige Spezialisierung!
Studierende der Master-Lehramtsstudiengänge informieren sich über die Anforderungen und Fristen ihres Abschlussmoduls bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
4. Welche Lehrenden kommen als Prüfer/in in Frage?
Eine Liste aller prüfungsberechtigten Personengruppen für Master-Abschlussmodule (Hauptfach und Lehramt) finden Sie hier.
5. Wie lange habe ich für die Bearbeitung der Masterarbeit Zeit und welchen Umfang soll sie haben?
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Der Zulassungsbescheid wird wenige Tage nach der Anmeldung per Post zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Tag der Ausgabe des Themas (= i.d.R. Erhalt des Zulassungsbescheids).
Die Arbeit soll einen Umfang von min. 80 Seiten (max. 100 Seiten) haben.
6. Was soll ich tun, wenn ich während der Bearbeitung der Masterarbeit krank werde?
In Härtefällen (z.B. bei Krankheit) ist eine Fristverlängerung möglich. Dafür ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (bei Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bitte wenden Sie sich in konkreten Fällen und mit Fragen in diesem Kontext an die Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte.
7. Wo kann ich die Masterarbeit abgeben und was muss ich bei der Abgabe beachten?
Die Masterarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem elektronischen Mediumbei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte abzugeben. Wird die Arbeit per Post zugeschickt, gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum.
Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung beinhalten, dass die/der Verfasser/in die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel verwendet hat, dass sie/er die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und dass die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Medium entspricht. Eine Vorlage für diese Erklärung und ein Deckblattmuster werden mit dem Zulassungsbescheid verschickt. Die Arbeit muss fest gebunden sein (Klebebindung, keine Ringbindung).
Für Lehramtsstudierende gelten andere Regelungen! Bitte informieren Sie sich beim ZPLA.
8. Wann finden die mündlichen Prüfungen statt und was muss ich dabei beachten?
Die mündlichen Prüfungen müssen zusammengefasst innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit abgelegt werden. Die gesamte mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Dabei werden Sie 30 Minuten von der/dem Erstgutachter/in Ihrer Masterarbeit zu Themengebieten Ihrer entsprechenden Spezialisierung, die jedoch nicht identisch mit der Thematik der Masterarbeit sein dürfen, geprüft. Die zweiten 30 Minuten der Prüfung umfassen Themengebiete Ihrer anderen Spezialisierung. In der Regel sprechen Sie mit Ihren Prüfenden zwei Themenkomplexe pro Spezialisierung ab, d.h. 15 Minuten pro Thema. Die Prüfung muss protokolliert werden. Die/der Prüfer/in, die/der gerade nicht prüft, führt das Protokoll. Für jede Spezialisierung wird eine Note vergeben.
9. Wann und wie erfahre ich die Note des Abschlussmoduls?
Gemäß der Prüfungsordnung sollen die Gutachter/innen innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern. Sobald beide Gutachten bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte eingegangen sind und auch die Noten der mündlichen Prüfungen vorliegen, werden die Noten in STiNE eingetragen und für Sie sichtbar.
Bitte beachten Sie: Um nicht für jede Variationsmöglichkeit der Spezialisierungen ein eigenes Abschlussmodul anlegen zu müssen, gibt es innerhalb des Abschlussmoduls bei der Eintragung Variationsmöglichkeiten. Die mündlichen Prüfungen in zwei Spezialisierungen müssen bestanden sein, die übrigen, nicht belegten, müssen technisch bedingt aber ebenfalls einen Eintrag erhalten, damit STiNE erkennt, dass das Modul abgeschlossen ist. Deshalb wird dort regelhaft eine 5,0 eingetragen. Diese sehen aber nur Sie in Ihrem Leistungskonto. Sie geht weder in die Note ein, noch taucht sie auf den Abschlussdokumenten auf.
10. Kann eine nicht bestandene Masterarbeit wiederholt werden?
Wer die Masterarbeit nicht besteht, kann diese wiederholen. Regelhaft ist – anders als bei den übrigen Modulprüfungen – nur ein Wiederholungsversuch vorgesehen. Die Wiederholung erfolgt nicht automatisch, sondern ist von den Studierenden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit der Masterarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.