Teilstudiengang Geschichte im Rahmen des Bachelorstudiums für das Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe
Beschreibung des Studiengangs
Der Bachelorstudiengang für das Lehramt an Sonderschulen mit Profilbildung Sekundarstufe vermittelt einen Überblick über die theoretischen und methodischen Grundlagen der Erziehungswissenschaft, der Fachdidaktik und der Schulpädagogik sowie eines Unterrichtsfachs. Hinzu kommen grundlegenden Kenntnisse der Behindertenpädagogik und Basisqualifikationen zur Arbeit in sonderpädagogischen Aufgabengebieten.
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengans verfügen über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der sie dazu befähigt, in pädagogischen Bereichen tätig zu sein. Um als Lehrkraft an einer staatlichen allgemeinbildenden Schule zu unterrichten, ist der Abschluss „Master of Education“ erforderlich, der dazu berechtigt, ein Referendariat aufzunehmen.
Studienaufbau
Im Bachelorstudium für das Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) kann der fachlichen Ausrichtung des Studiums durch die Studierenden folgend entweder der Abschluss Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe I oder der Abschluss Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe I und II erreicht werden. Es umfasst den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik (FD) (insgesamt 60 LP), den Teilstudiengang Sonderpädagogik (59 LP) sowie als Teilstudiengang ein Unterrichtsfach (42 LP). Es ist ein Unterrichtsfach (Teilstudiengang) aus dem folgenden Fächerkanon zu wählen:
- Unterrichtsfächer sind Arbeitslehre/Technik*, Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Sozialwissenschaften und Sport.
* Für Stadtteilschulen (Klasse 5 - 10) - Bei der Wahl des Unterrichtsfachs Bildende Kunst oder Musik erhöht sich der Umfang des Bachelorstudiengangs um 60 LP, die in der jeweiligen Fachwissenschaft zu erbringen sind. Hierdurch verlängert sich die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums um 2 Semester auf 8 Semester.
- Im Rahmen der Sonderpädagogik werden die sechs sonderpädagogischen Schwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, Geistige Entwicklung, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung angeboten. Lernen ist neben einem wählbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt verpflichtend.
- Schulpraktische Studien: Im Bachelor ist im 3./4. Semester ein Orientierungspraktikum im Umfang von 8 LP vorgesehen und im Master werden zwei Kernpraktika absolviert im Umfang von 2x15 LP. Gerahmt werden die Praktika von Vor- und Nachbereitungsseminaren.
Weitere Anteile bilden Erziehungswissenschaft, der freie Studienanteil (bei LAS-Sek I und II: fachliche Pflichtbindung) im Bachelor und die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit.
Weiterführende Links
Informationsportal Lehramt Uni Hamburg (www.lehramt.uni-hamburg.de)
Lehrerausbildung in Hamburg - Informationen des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg (ZLH)
Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Self Assessment des Career Counselling for Teachers
Prüfungs- und Studienordnungen der Lehramtsstudiengänge
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an dem Self Assessment des Career Counselling for Teachers (www.cct-germany.de) ist Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Der Teilnahmenachweis ist nach einer Zulassung dem Antrag auf Immatrikulation beizufügen (ausführliche Hinweise dazu finden Sie in der Online-Bewerbung).
Bewerbungsverfahren
Für diesen Studiengang bewerben Sie sich direkt bei der Universität Hamburg.
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung ist für StudienanfängerInnen nur zu einem Wintersemester möglich.
Bewerbungsfrist für ein Wintersemester: 1.6. - 15.7.
Einschreibfristen im Anschluss an den elektronischen Versand der Zulassungsbescheide:
für ein Wintersemester: ca. Mitte August (die genauen Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen).
Für die Unterrichtsfächer Bildende Kunst und Musik müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule für bildende Künste bzw. Hochschule für Musik und Theater bewerben. Bitte beachten Sie die dort deutlich früheren Bewerbungsfristen:
Hochschule für bildende Künste: bis Anfang März
Hochschule für Musik und Theater: bis 10. Januar
NC
Hier finden Sie Informationen zum Numerus Clausus.