Sommersemester 2025 - Wahl zu den Fakultätsräten (alle Gruppen)
16. April 2025, von Christina Nissen
Hier: Informationen für den Fakultätsrat der Fakultät für Geisteswissenschaften
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I. Sitzverteilung und Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027; die
der gewählten Studierenden endet bereits am 30.09.2026.
Dem Fakultätsrat der Fakultät für Geisteswissenschaften gehören in der Gruppe der
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zehn Mitglieder und in den anderen Gruppen
jeweils drei Mitglieder an.
II. Wahlberechtigung und Wahlverzeichnis
Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 16.04.2025
Es darf nur wählen, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlverzeichnis kann bis zum
10.06.2025 nach Rücksprache mit dem Wahlamt eingesehen werden. Der Wahlleitung müssen
Einsprüche gegen die Nichteintragung oder die Eintragung einer falschen
Gruppenzugehörigkeit bis zum 24.06.2025 zugegangen sein.
III. Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen / Fakultäten
Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHG
in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht für
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auch der Gruppe der Studierenden
angehören; diese sind in der Gruppe des akademischen Personals wahlberechtigt und wählbar.
Wer mehreren Fakultäten angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 4 Abs. 2
Grundordnung in Betracht kommenden Fakultät wahlberechtigt und wählbar.
Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem gegenüber der Wahlleitung erklärt wird,
in welcher anderen in Betracht kommenden Gruppe / Fakultät die Ausübung des Wahlrechts
gewollt ist. Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss der Wahlleitung bis zum 28.05.2025,
14.00 Uhr, zugegangen sein.
IV. Wahlverfahren
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl
durchgeführt. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
V. Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis zum 13.05.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Es sind die vom Wahlamt erstellten Formulare (Vorschlagsliste und
pro Listenplatz ein Einzelformular) zu verwenden. Detaillierte
Informationen sowie die Formulare sind beim Wahlamt
veröffentlicht (https://www.uni-hamburg.de/wahlen).
Insbesondere ist zu beachten:
Pro Wahlvorschlag ist eine Stellvertretung zu benennen; die
Stellvertretung kann für bis zu drei Personen erfolgen. Die Bewerbung auf mehreren Listen
oder als Kandidatin oder Kandidat und als Stellvertretung ist unzulässig. Die Formulare können
am PC unterschrieben und per Mail eingereicht werden.
Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen bewerben. Ein zu einer Liste
zusammengefasster Wahlvorschlag muss die Reihenfolge der Bewerbungen erkennen lassen
und der Geschlechterquotenregelung gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 HmbHG entsprechen: „In einem
Selbstverwaltungsgremium sollen Frauen mit einem Anteil von mindestens 40 vom Hundert der
Mitglieder, in Gremien mit drei Mitgliedern mit mindestens einem Mitglied vertreten sein.“
Genügt ein Wahlvorschlag diesen Anforderungen nicht, ist – ebenfalls bis zum 13.05.2025,
14.00 Uhr – dem Wahlvorschlag eine Kopie der an die oder den Gleichstellungsbeauftragte/n
der Universität gerichteten Stellungnahme beizufügen. Kandidaturen von Personen mit dem
amtlichen Geschlechtseintrag Divers oder ohne Angabe sind ausdrücklich erwünscht.
VI. Wahltag und Auszählung
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift
übersandt. Es obliegt den Wahlberechtigten, denen bis zum 24.06.2025 keine oder fehlerhafte
Wahlunterlagen zugegangen sind, sich diese bis zum 07.07.2025, 13.30 Uhr, nach Rücksprache
mit dem Wahlamt aushändigen zu lassen.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 07.07.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt universitätsöffentlich und findet am 08.07.2025 und ggf.
am 09.07.2025 im Raum N0006/0008 (Mittelweg 177, 20148 Hamburg) statt.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am 10.07.2025 universitätsöffentlich bekanntgemacht.