Studium
1. Welche Voraussetzungen muss ich für ein Geschichtsstudium mitbringen?
1. Für das Fach Geschichte als Hauptfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und in zwei modernen Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
2. Für das Fach Geschichte als Nebenfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 GERS) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
3. Für das Fach Geschichte als Teilstudiengang im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs für das Lehramt an Gymnasien bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und in einer modernen Fremdsprache im Umfang von 5 Jahren Schulunterricht oder gleichwertiger Nachweis (Niveau B2 GERS) durch
• Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
• eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
• eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
4. Für das Fach Geschichte als Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudiengangs Geschichte/Histoire (HamBord) bestehen über 1. hinaus folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch durch
• Zertifikat Stufe B 2 (GERS) oder
• amtlich beglaubigte Zeugniskopie, wenn Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt wurde und dies aus dem Abiturzeugnis hervorgeht oder
• einen äquivalenten Nachweis.
2. Gibt es einen NC und wie hoch ist er?
Ja, es gibt einen NC. Wie hoch er ist, lässt sich nicht voraussagen, da er immer davon abhängig ist, wie viele Studierende sich bewerben und wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum NC finden Sie hier.
3. Wer ist für die Zulassung und Bewerbung auf einen Studienplatz zuständig (einschließlich Anerkennung des Fachabiturs, Doppelstudium, Studienfachwechsel)?
Der Fachbereich Geschichte ist für Zulassungsfragen und Bewerbungsangelegenheiten nicht zuständig. Für diesbezügliche Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
4. Ich möchte mein jetziges Studienfach wechseln und stattdessen Geschichte im Hauptfach oder Nebenfach studieren. Ist das möglich?
Ein Studienfachwechsel im Haupt- oder Nebenfach ist ausschließlich zum Wintersemester und nur über eine Neubewerbung möglich.
Für Fragen zu Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
5. Wann soll ich welche Veranstaltung belegen?
Eine Übersicht darüber, wann Sie während Ihres Bachelorstudiums welche Veranstaltung belegen sollten, finden Sie hier unter Ihrem Studiengang. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Studienfachberatung.
11. Was muss ich beim Wechsel ins Masterstudium beachten?
Alle Informationen und Fristen zur Bewerbung für das Masterstudium im Fachbereich Geschichte der Universität Hamburg finden Sie hier.
10. Wie erhalte ich meine Bachelor-Abschlussdokumente?
Sobald Sie die vorgesehenen Lehrveranstaltungen besucht und die Studien- und Prüfungsleistungen vollständig erbracht haben sowie alle Noten in STiNE eingetragen wurden, sollten Sie die Ausstellung der Abschlussdokumente per Formular bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte beantragen. Sie finden es unter "Formulare und Anträge". Eine automatische Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich, da das EDV-System nicht von sich aus feststellt, dass ein Studium abgeschlossen ist. Zudem brauchen wir von Ihnen das Datum der letzten Prüfung, da dieses im EDV-System nicht regelhaft zu finden ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird i.d.R. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen!
12. Wann kann ich mich exmatrikulieren und was muss ich dabei beachten?
Sofern Sie Ihr Studium an der Universität abschließen möchten, können Sie sich frühestens selbständig exmatrikulieren, wenn Sie erfolgreich zum Abschlussmodul angemeldet sind und die Bachelorarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, da nur die Anmeldung zur Prüfung eine Immatrikulation voraussetzt. Dies betrifft jedoch auch die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung! Sollten Sie die Bachelorarbeit nicht bestehen, dürften Sie den Wiederholungsversuch nicht wahrnehmen, da Sie nicht mehr immatrikuliert sind! Überlegen Sie bitte gründlich, wie Sie mit diesem, individuell sehr unterschiedlich großen, Risiko umgehen möchten und wägen Sie die Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander ab.
Sollten Sie sich exmatrikulieren wollen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge". Sie werden dann vom Campus Center wenige Tage nach Eingang des Antrags "ohne Abschluss" exmatrikuliert. Sobald Sie dann wenige Zeit später Ihre Abschlussdokumente erhalten haben, legen Sie diese bitte beim Campus Center vor und lassen die Exmatrikulationsbeschinigung in eine "mit Abschluss" umwandeln. Dies ist z.B. als Nachweis für den Rentenanspruch sehr wichtig.
Regelhaft läuft das Verfahren so ab, dass die Prüfungsmanagerin im Studienbüro dem Campus Center intern Ihren Abschluss (Note, Datum) übermittelt und Sie vom Campus Center automatisch zum Ende des laufenden Semesters (also immer zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres) exmatrikuliert werden. Falls Sie Ihre Exmatrikulation eher benötigen, reichen Sie beim Campus Center einen Antrag auf Exmatrikulation ein. Sie finden diesen in Ihrem STiNE-Konto unter "Anträge".