Studium
Wie und wann kann ich mich bewerben?
Sie bewerben sich per Onlinebewerbung beim Service für Studierende. Auf der Homepage des Service für Studierende finden Sie unter www.uni-hamburg.de/bewerbung die Unterlagen zur Bewerbung sowie alle weiteren notwendigen Informationen.
Die Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen. Kann ich trotzdem noch einen Studienplatz erhalten?
Alle Informationen rund um einen Ablehnungsbescheid finden Sie auf den Seiten des Campus Centers.
Ich möchte mein Studium oder meinen Studienort wechseln: Ist das möglich?
Ein Studienortwechsel nach Hamburg ist nur im Rahmen einer Neubewerbung möglich.
Für Fragen zu Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg).
Nach der erfolgreichen Zulassung, können Sie sich Studienleistungen, die Sie an der anderen Hochschulen erworben haben, anerkennen lassen. Für eine vorab Einschätzung und die eigentliche Anerkennung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung am Fachbereich Geschichte.
Für einen Studienortwechsel vor Hamburg beantragen Sie beim Studienbüro Geschichte ein vorläufiges Transcript of Records (ToR) und geben Sie die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch abholen. Im ToR sind alle zum Zeitpunkt des Drucks abgeschlossene Module enthalten.
Ich möchte Studienleistungen (In- oder Ausland) anerkennen lassen. Was muss ich hierfür tun und an wen muss ich mich wenden?
Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an anderen Hochschulen, im Ausland oder in einer beruflichen Ausbildung erworben haben, wenden Sie sich bitte mit den notwendigen Unterlagen (Antragsformular, Transcript of Records o.ä.) an die Studienfachberatung.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Was sind Leistungspunkte (LP)?
Für jedes Modul (und jede Lehrveranstaltung des Optionalbereichs) wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (auch ECTS-Credits genannt) vergeben, die der durchschnittlichen Arbeitsbelastung der Studierenden entsprechen sollen. Dabei werden Präsenz- und Selbststudium sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung und die Prüfung selbst eingerechnet. Ein Leistungspunkt (LP) steht für 30 Stunden Arbeit.
Wie viele Prüfungsversuche habe ich für eine Prüfungsleistung?
Sie haben insgesamt drei Prüfungsversuche für eine Prüfungsleistung. Sollten Sie auch beim zweiten Versuch durchgefallen sein, sollten Sie sich dringend von Ihrer Prüferin/ihrem Prüfer beraten lassen, was Sie an Ihrer Prüfungsleistung unbedingt ändern sollten, um beim dritten Prüfungsversuch zu bestehen. Wenn Sie beim dritten Prüfungsversuch durchgefallen sind, haben Sie endgültig nicht bestanden und Ihnen droht die Exmatrikulation.
Sollten Sie eine Lehrveranstaltung abbrechen oder die Prüfungsleistung nicht erbringen wollen, lassen Sie sich bitte unbedingt von der/dem Lehrenden inaktiv setzen. Damit werden Sie automatisch vom Prüfungsversuch abgemeldet!
Bitte beachten Sie, dass die Wahrnehmung eines Wiederholungsversuchs am Fachbereich Geschichte die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung voraussetzt!
Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.
Was soll ich tun, wenn ich krank werde und eine Abgabefrist bzw. einen Prüfungstermin nicht einhalten kann?
Informieren Sie Ihren/re Lehrende/n unverzüglich über die Verzögerung der Abgabe Ihrer Prüfungsleistung und reichen Sie ggf. eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihr/ihm ein. Der neue Abgabetermin Ihrer Prüfungsleistung verschiebt sich um die Anzahl der Tage Ihrer Krankmeldung.
Sofern Sie während der Bearbeitung der Bachelor- bzw. Masterarbeit erkranken, reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit bitte unverzüglich bei der Prüfungsmanagerin im Studienbüro Geschichte ein.
Was passiert, wenn ich auch den letzten Wiederholungsversuch nicht bestanden habe?
Die Bachelor- oder Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
a) eine Modulprüfung auch in ihrer letzen Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde oder als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet gilt;
b) die Bachelor- bzw. Masterarbeit auch in ihrer letzten Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde oder als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet gilt.
Ist die Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden, stellt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Bescheid mit Angaben aller Prüfungsleistungen und den Gründen für das Nichtbestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung aus. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und der/dem Studierenden unverzüglich bekannt zu geben. Sie haben dann ggf. die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wo kann ich Widerspruch einlegen?
Widersprüche gegen Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind, sofern eine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Geschichte einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich begründet werden.
Richtet sich der Widerspruch gegen eine Leistungsbewertung, ist eine rechtliche Überprüfung wegen des Beurteilungsspielraums des Prüfers oder der Prüferin nur eingeschränkt möglich. Die Überprüfung von Bewertungsentscheidungen darf deshalb nur daraufhin vorgenommen werden, ob der Prüfer oder die Prüferin
- maßgebende Vorschriften nicht beachtet hat,
- von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist,
- allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verkannt
- oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
Hilft der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so ist er dem Widerspruchsausschuss der Universität zuzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass nicht erfolgreiche Widerspruchsverfahren kostenpflichtig werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Handreichung Nr. 2 des Ref. 31 "Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre".
Was ist ein formloser Antrag?
Ein Antrag wird als formlos bezeichnet, wenn er nicht auf einem Formblatt oder Formular gestellt wird. Formlos heißt nicht, dass der Antrag ohne Form gestellt wird. Er sollte getippt, sowie orthographisch und grammatikalisch korrekt sein. Formlose Anträge müssen grundsätzlich in papierform eingereicht werden, eine Übermittlung als Scan o.ä. ist nicht möglich.
Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:
- den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und die Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
- das Datum des Antrags
- eine Betreffzeile
- eine Anrede
- den Antragstext mit Begründung
- die eigenhändige Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Was habe ich bei einem Härtefall zu tun und was ist das?
Wer ist ein "Härtefall"?
Studierende, die auf Gund besonderer "Härte" bei der Studienplanung eingeschränkt sind, haben die Möglichkeit, Veranstaltungen, die zu den ihnen passenden Zeiten stattfinden, bevorzugt zu wählen. Hierzu zählen:
Eltern/ Studierende die Familienangehörige pflegen: Es soll ermöglicht werden, dass Eltern/Pflegende Studierende Lehrveranstaltungen besuchen können, die in Zeiten stattfinden, in denen die Kinder/betreuten Personen durch KiGa, Schule, Großeltern, Pflegedienste etc. betreut werden können.
Studierende mit Beeinträchtigungen/chronischen Erkrankungen: Es soll ermöglicht werden, dass Studierende mit Beeinträchtigungen/ chronischen Erkrankungen Lehrveranstaltungen besuchen können, zu deren Zeiten (und ggf. an deren Orten) sie teilnehmen können.
Spitzensportler/innen: Es soll ermöglich werden, dass offiziell anerkannte Spitzensportler/innen Lehrveranstaltungen besuchen können, die sich zeitlich/räumlich mit den Trainings-/Wettkampszeiten kombinieren lassen.
Vollzeitarbeitende Teilzeitstudierende: Es soll ermöglicht werden, dass Studierende, die im Teilzeitstudium immatrikuliert sind und Vollzeit arbeiten (Nachweis über mehr als 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) Lehrveranstaltungen besuchen können, die außerhalb der Arbeitszeiten liegen.
Wann/Fristen
Härtefallanträge können innerhalb der Anmeldephase in STiNE eingereicht werden. Die Anträge sollen für ein Wintersemester immer bis spätestens zum 15.09., für ein Sommersemester bis spätestens zum 25.02. eingereicht werden. Bei später eingereichten Anträgen kann eine Bewilligung ggf. nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Bitte melden Sie sich vor Einreichung des entsprechenden Antrags immer selbst zu Ihren Wunschveranstaltungen in STiNE an.
Nachweis des Härtefalls
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf bevorzugte Veranstaltungswahl folgende Nachweisen bei:
Elternschaft: Geburtsurkunde des Kindes/ ggf. Mutterpass währden der Schwangerschaft (einfache Kopie)
Pflege von Angehörigen: Offizielle Bestätigung über die Pflege (einfache Kopie)
Beeinträchtigung/Chronische Erkrankung: Empfehlungsschreiben der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und entsprechenden Prüfungsausschussentscheid.
Spitzensportler/innen werden den entsprechenden Studienbüros vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein gemeldet und müssen keine weiteren Nachweise befügen.
Vollzeitarbeit: Arbeitsvertrag/Bescheinigung durch den Arbeitgeber.
Wie und wo reiche ich den Antrag ein
Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich per E-Mail mit den zugehörigen Nachweisen im Anhang an die Studienmanagerin im Studienbüro Geschichte, nachdem Sie sich in STiNE selbst zu Ihren Wunschveranstaltungen angemeldet haben.
Wie zitiere ich richtig und was ist ein Plagiat?
Ein Plagiat liegt vor, wenn "Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solchen Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts." (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002).
Man unterscheidet zwischen Vollplagiat, bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und ein Teilplagiat, sowie zwischen Verbalplagiat, das Formulierungen exakt übernimmt, und dem schwieriger aufzudeckenden Ideenplagiat, das lediglich Gedanken übernimmt, ohne deren Urheber zu zitieren. Außerdem gibt es Sonderformen wie das Autoplagiat (Selbstplagiat), bei dem eigene Arbeiten mehrfach verwertet werden.
Eine Orientierung, wie Sie richtig in Ihren wissenschaftlichen Arbeiten zitieren können, finden Sie hier (Allgemeine Zitieremfehlungen des Fachbereichs Geschichte).
Was bei einem Plagiatsverdacht passiert und welche Folgen ein nachgewiesenes Plagiat für Sie hat, erfahren Sie hier.