Anerkennungen
Sie können außeruniversitäre Leistungen für die Praxismodule oder für den ABK-Bereich anerkennen lassen. Anträge können gestellt werden für
- die Anerkennung von Leistungen für den ABK-Bereich (alte Studienordnung),
- die Anerkennung von Leistungen für das Praxismodul,
- die Anerkennung von Projektarbeit als Praktikum nach erfolgreichem Abschluss von Projektseminaren und
- die Anerkennung von Auslandsaufenthalten für den fachnahen Optionalbereich.
Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen aus, den Sie zusammen mit den einschlägigen Belegen beim Koordinator der Public History einreichen. Nach der fachlichen Prüfung Ihres Antrags wird die Anerkennung an das Studienbüro des Fachbereichs Geschichte weitergeleitet, dass sich um die formale Anerkennung durch den Prüfungsausschuss kümmert und das Ergebnis bei STiNE einträgt.
Weitere Anerkennungsoptionen sind möglich.
Für die Anerkennung von Auslandsaufenthalten für den fachnahen Optionalbereich müssen Sie neben den Belegen einen Auslandsbericht einreichen. Bitte beachten Sie hierzu: